Arbeiten im Ausland Denken Sie an den Versicherungsschutz

20.08.2009 – 175.000 Deutsche haben 2008 ihr Heimatland verlassen, um längerfristig oder sogar für immer im Ausland zu leben und zu arbeiten. Dies sind so viele Bundesbürger wie nie zuvor. Für die meisten ist der Auslandsaufenthalt ein lang gehegter Traum, der jedoch schnell platzen kann, wenn die soziale Absicherung vor Ort nicht geregelt ist. Worauf Sie achten sollten.
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Auch wenn viele Deutsche über das hiesige Gesundheits- und Sozialversicherungssystem klagen, eins sollten sich insbesondere Expatriates und auswanderungswillige Bürger bewusst machen: Es ist immer noch eines der besten der Welt. Während hierzulande der Krankenversicherungsschutz obligatorisch ist, die Krankenhäuser gut ausgestattet sind und trotz der demografischen Entwicklung immerhin noch eine Rente ausgezahlt wird, weisen die Systeme anderer Länder erhebliche Lücken auf

Ende der Sozialversicherungspflicht

Wer beruflich oder privat ins Ausland geht und zu diesem Zweck seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist hierzulande nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Zwar muss er dann auch keine Beiträge in das Versorgungssystem einzahlen, allerdings erlischt je nach Aufenthaltsland dadurch teilweise oder ganz der Anspruch auf Leistungen. Hinsichtlich seiner Versicherbarkeit gelten für Bundesbürger außerhalb ihrer Heimat die Regelungen des jeweiligen Gastlandes.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das Thema noch relativ unproblematisch geklärt. So hat Deutschland sogenannte Sozialversicherungsabkommen mit den Mitgliedsländern und denen des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) geschlossen. Diese verhindern, dass bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Doppelversicherungen entstehen. Außerdem sorgen die Verordnungen dafür, dass sämtliche Aufenthalts-, Beschäftigungs- und Versicherungszeiten angerechnet werden, die nötig sind, um die erworbenen Leistungsansprüche geltend zu machen. Das bedeutet: Trotz der Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat entsteht beispielsweise keine Zwangspause für die Zahlung von Beiträgen in die Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Obwohl es zunächst beruhigend wirken mag, dass zumindest innerhalb Europas vergleichsweise einheitliche Regeln herrschen, so ist dennoch Aufmerksamkeit geboten. Wer beispielsweise in Spanien gearbeitet hat und später nach Deutschland zurückkehrt, bezieht seine Rente für die entsprechend geleisteten Jahre aus Spanien heraus. Das Problem: In vielen Fällen kann nicht nur die Höhe der Bezüge vom deutschen Standard abweichen, sondern auch das jeweilige lokale Renteneintrittsalter. Die Folge: Verzögerungen in der Rentenzahlung. Aus diesem Grund und nicht zuletzt wegen der zurzeit dramatischen demografischen Entwicklung ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Arbeitslosengeld nur für kurze Zeit

Auch im Falle der Arbeitslosigkeit gilt einiges zu beachten. Laut der entsprechenden EU-Verordnung richtet sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld für gewöhnlich nach der letzten Arbeitsstelle. Kehrt der Erwerbslose also aus einem Mitgliedsstaat in die Heimat zurück, gibt es die finanzielle Unterstützung nur für drei Monate und unter der Voraussetzung, dass alle Formalitäten eingehalten wurden. Außerdem wird das ausländische Gehalt bei der Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt, stattdessen wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Immerhin: Laut einem aktuellen Gerichtsurteil werden inzwischen auch die Bewerbungskosten für Jobs in einem EU-Land von der Arbeitsagentur erstattet.

Krankenversicherungsschutz prüfen

Besonders intensiv prüfen sollten angehende Auslandserwerbstätige jedoch ihren Krankenversicherungsschutz. Wenngleich diese in jedem EU-Staat aufgrund der Abkommen die Gesundheitsversorgung des jeweiligen Gastlandes in Anspruch nehmen dürfen, so gibt es hinsichtlich des Niveaus doch erhebliche Unterschiede. Der deutsche Qualitätsstandard bleibt oft unerreicht. Was viele zudem nicht wissen: In etlichen Ländern, beispielsweise in Spanien, gibt es keine freie Arztwahl. Das beste Krankenhaus oder den passenden Mediziner kann sich nur selbst aussuchen, wer privat versichert ist.

Das beliebteste Auswandererland: Schweiz

Ein anderes Exempel: Wer in das, laut aktueller Statistik, bei deutschen beliebteste Auswandererland Schweiz geht, um bei einem lokalen Unternehmen zu arbeitet, ist trotz Festanstellung nicht automatisch krankenversichert. Um eine Police muss er sich selbst kümmern. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es in der Schweiz eine obligatorische Krankenversicherung gibt, die jedoch nur grundlegende Leistungen abdeckt und zudem von Kanton zu Kanton variiert. Für höhere Leistungen und auch für die zahnärztliche Versorgung müssen private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Deutsche, die für eine längere Zeit in der Schweiz leben wollen, sollten ihren Gesundheitsschutz genau überprüfen und sich gegebenenfalls mit einer privaten Auslandspolice absichern. Idealerweise ist diese dann auch weltweit gültig, hat eine frei wählbare Laufzeit und deckt auch medizinische Leistungen bei Heimatbesuchen ab.

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Über die Autorin

Anne-Katrin Schulz
Anne-Katrin Schulz

Anne-Katrin Schulz ist beim Bund der Auslandserwerbstätigen e.V. für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

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