Gerade in jungen, dynamischen Unternehmen gehört das „Du“ als Anredeform oft selbstverständlich dazu. Es ist Teil der spezifischen Unternehmenskultur und soll ein Gefühl der Zusammengehörigkeit schaffen. Damit gehört das Duzen oder Siezen in sehr vielen Unternehmen zu den innerbetrieblichen Regelungen und hat oft gar nichts mit Zu- oder Abneigung gegenüber bestimmten Mitarbeitern zu tun.
Arbeitsrecht: Siezen zählt nicht zur Fürsorgepflicht
Obwohl das Duzen oder Siezen Teil der jeweils gelebten Unternehmenskultur ist, kann es immer wieder einzelne Mitarbeiter geben, die – falls generell geduzt wird – lieber weiterhin mit „Sie“ angesprochen werden möchten. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die restlichen Mitarbeiter zu dieser Ansprache zu bewegen. Arbeitsrechtlich anders gelagert ist der Fall allerdings, wenn sich nicht sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens duzen beziehungsweise das Duzen nicht prinzipiell zur Unternehmenskultur gehört.
Möchte ein Mitarbeiter unbedingt gesiezt werden, ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, diesem Wunsch zu entsprechen. Der einzelne Mitarbeiter kann aus seinem Verlangen keinen Anspruch aus der arbeitsrechtlich verbrieften Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ableiten.
Stichwort
Mit Fürsorgepflicht wird eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis bezeichnet, die dazu beitragen soll, das Arbeitsverhältnis in sozialer Weise auszugestalten. Der Umfang dieser Pflicht ist – unabhängig von den jeweils bestehenden gesetzlichen Vorschriften – je nach Arbeitsverhältnis verschieden geregelt.
Durch die Fürsorgepflicht soll ein Arbeitgeber auf das Wohl und die Interessen seiner Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Im Vordergrund steht die Bewahrung vor Schäden, zum Beispiel Schutz von Leben und Gesundheit oder vor rassistischen oder sexistischen Äußerungen.
Wird ein Arbeitnehmer geduzt und besteht dieser weiterhin aufs Siezen, fällt dies nicht unter die Fürsorgepflicht. Ein ungewolltes Duzen stellt rechtlich gesehen auch keine Beleidigung des betroffenen Arbeitnehmers dar. Dies wäre erst dann der Fall, wenn die ungewollte Anredeform mit dem Ziel ausgesprochen wird, die Würde des Arbeitnehmers zu verletzen. Bloße Unhöflichkeiten oder auch Taktlosigkeit an sich reichen für den Tatbestand der Beleidigung nicht aus.
Persönlichkeitsrecht: Abwägung erforderlich
Wenn ein Arbeitnehmer ohne seinen Willen geduzt wird, kann er dadurch möglicherweise in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 des Grundgesetzes tangiert sein. In einem solchen Fall muss eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und denen des betroffenen Mitarbeiters erfolgen. Ist das Duzen sowieso schon fester Bestandteil im Unternehmen und gehört es zum Unternehmenskonzept, steht dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in der Regel das Interesse des Arbeitgebers an seinem Unternehmen entgegen.
Ob „Du“ oder „Sie“: Beiden Anredeformen sind bestimmte Vor- und Nachteile zu eigen:
Vorteile des „Du“:
- Schafft Nähe, Vertrautheit und Intimität
- Baut Distanzen oder Hemmschwellen ab
- Fragen, gerade gegenüber Vorgesetzten, werden unbeschwerter gestellt
- Schnellere Integration, unabhängig vom Alter oder der Nationalität
- Partnerschaftliches Klima kann zu besseren Arbeitsergebnissen führen
Nachteile des „Du“
- Respektvolles Miteinander kann erschwert werden
- Vertrautheit kann suggeriert werden, obwohl sie gar nicht gelebt wird
- Neigung, am Arbeitsplatz private Dinge zu thematisieren oder einfließen zu lassen
- Gefahr einer plumpen Vertraulichkeit (Beispiel: „Na, hast du abgenommen?“)
Vorteile des „Sie“:
- Schafft Distanz zum Anderen
- Klingt respektvoller
Nachteile des „Sie“:
- Bei uneinheitlicher Praxis (einige Mitarbeiter werden geduzt, einige gesiezt) zeigt sich, dass man mit bestimmten Mitarbeitern nicht zurecht kommt
- Kann, je nach Umstand, ablehnend wirken
- Wirkt steif und unbeweglich, wenn darauf beharrt wird
- Autoritäten sind nicht automatisch Autoritäten, nur weil sie gesiezt werden
Spielregeln gibt es auch, wenn jemand vom „Sie“ zum „Du“ wechseln möchte. Hierbei ist es entscheidend, dass der in der Firmenhierarchie höher gestellte das „Du“ anbietet. Dies gilt grundsätzlich, anders als im privaten Leben, auch unabhängig vom Alter. Sollte der Vorgesetzte das „Du“ anbieten, empfiehlt es sich, diesem Angebot auch zu folgen. Ablehnen ist heikel und kann unter Umständen als Affront verstanden werden.
Hinweis
Wenn Mitarbeiter ihren Kollegen das „Du“ anbieten wollen, sollten sie folgende Überlegungen anstellen:
- Verändert sich durch das Duzen das Arbeitsklima, wird es besser oder schlechter?
- Was haben die anderen Kollegen von der intimen Anredeform?
- Könnte sich das „Du“ auf Mitarbeiter, die einen selbst nicht duzen, negativ auswirken (Neid)?
- Könnte Duzen zu unerwünschten Nebenwirkungen (Ausnutzung hilfsbereiter Kollegen) führen?
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