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Mitarbeiter im WM-Fieber Was während der Fußball-WM im Job erlaubt ist

Von Julia Thelen, Pflüger Rechtsanwälte GmbH
04.06.2010 – Wenn am 11. Juni die erste Fußballweltmeisterschaft in Afrika beginnt, werden nur wenige live dabei sein. Echte Fans möchten dennoch möglichst alle Spiele sehen und vor dem Fernseher oder beim Public Viewing verfolgen. Wer nicht seinen Jahresurlaub eingereicht hat, wird sich jetzt überlegen, wie er Job und Fußballbegeisterung am besten unter einen Hut bringen kann. Wir geben ein paar Tipps.

Auf die sehr großzügigen Regelungen während der WM 2006 in Deutschland können sich Arbeitnehmer in diesem Jahr nicht berufen. Für das Entstehen einer sogenannten „betrieblichen Übung“ findet die WM zum einen zu selten statt, zum anderen wird das „Sommermärchen“ 2006 als erkennbare Ausnahmesituation gewertet werden müssen. Was bei der WM 2006 galt, kann damit nicht automatisch auch in 2010 eingefordert werden. Wer sich also bisher noch nicht mit seinem Vorgesetzten und den Kollegen über Regelungen für die Spiele verständigt hat, sollte dies schleunigst in die Hand nehmen und dabei ein paar Punkte beachten.

Generell müssen gerade beim Urlaub die verschiedensten Bedürfnisse unter einen Hut gebracht werden. Urlaubspläne werden in der Regel langfristig erstellt und sollen die jeweiligen Wünsche der Kollegen, aber auch betriebliche Anforderungen berücksichtigen. Außerdem ist der Betriebsrat zu beteiligen. Vorgesetzte sind also gerade während einer Weltmeisterschaft in der wenig beneidenswerten Situation, dass sie mit einer Vielzahl von Anfragen umgehen müssen.

Es spricht prinzipiell nichts dagegen seinen Jahresurlaub für die Fußball-WM zu nehmen, wenn das mit dem Vorgesetzten und den Kollegen alles rechtzeitig abgesprochen und der Betriebsrat einbezogen wurde. Wer den jetzt schon eingereicht hat, ist aus dem Schneider und kann sich entspannt auf spannende Partien freuen. Ausnahmen gelten natürlich auch hier wie bei jedem Jahresurlaub.

Kurzurlaub WM – bei den wichtigsten Spielen frei

Nicht alle Begegnungen sind gleich interessant. Also lieber nur Urlaub nehmen, wenn es spannend wird, weil die eigene Mannschaft spielt. Hier ist aber zu beachten, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf jeweils punktuell gelegte Urlaubstage geltend machen kann. Denn in der Regel soll der Urlaub zusammenhängend gewährt werden. Der Arbeitgeber wiederum darf nur bei betrieblichen Erfordernissen Urlaubsanträge verweigern. Dies wäre dann der Fall, wenn ganze Abteilungen an bestimmten Tagen verwaist wären. Es müssen deshalb auch in diesem Fall rechtzeitig vorher Absprachen getroffen werden.

Immer nur Frühschicht

Die meisten Spiele werden zwischen 16.00 und 20.30 Uhr angepfiffen. Glücklich also, wer im Schichtbetrieb arbeitet. Der könnte dann die meisten Spiele verfolgen, wenn er während der WM vorwiegend Frühdienst ableistet. Ob dies möglich ist, sollte mit den Kollegen besprochen und mit Vorgesetzten und dem Betriebsrat geklärt werden. Denn bei der Aufstellung von Dienstplänen ist der Betriebsrat ebenfalls zu beteiligen. Er hat nicht nur bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, sondern auch bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen.

Gleitzeit: Wer früh anfängt, kann früh aufhören

Arbeitnehmer mit Gleitzeit können gelassen der WM entgegen sehen. Wer früh anfängt, kann in der Regel auch früh gehen und rechtzeitig zum Anpfiff dabei sein. Aber Vorsicht, auch hier sind Kernarbeitszeiten zu beachten und entsprechende Vereinbarungen mit Vorgesetzten und Betriebsrat zu treffen.

Die WM am Arbeitsplatz

Ein Großteil der Beschäftigten wird jedoch beim Anpfiff – jedenfalls der Nachmittagsspiele – noch am Arbeitsplatz sein. Sie müssen sehen, wie sie Dienstplan und Spielplan unter einen Hut bringen können. Wer auch während der Arbeitszeit die Spiele verfolgen will, sollte bald in seiner Abteilung beziehungsweise in seinem Betrieb darüber sprechen, was möglich ist. Was geht und was nicht, hängt stark von den jeweiligen beruflichen Erfordernissen ab.

WM im Internet, Radio und Fernsehen

Wer die Spiele am Fernsehschirm oder über einen Live-Ticker im Internet miterleben will, braucht generell die Zustimmung der Vorgesetzten. Denn Arbeitnehmer werden nicht gleichzeitig ihren Tätigkeiten in ordnungsgemäßer Form nachgehen können, wenn sie beim Spiel etwa der eigenen Mannschaft mitfiebern. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob eigens ein Fernsehgerät aufgestellt wird, oder ob der Beschäftigte die Spiele auf dem PC anschauen will.

Anders ist es in Betrieben, in denen bereits jetzt das „Radio-laufen-lassen“ während der Arbeit erlaubt ist. Dort kann die Übertragung zumindest im Radio mitverfolgt werden. Der Chef darf allerdings ein Verbot oder eine Erlaubnis auf bestimmte Beschäftigtengruppen beschränken: So ist die Situation am Empfangsbereich eines Unternehmens eine völlig andere als die an einem Arbeitsplatz ohne Publikumsverkehr.

Das Bier zum Spiel

Auch wenn es kein allgemein gesetzliches Verbot gibt, Alkohol ist am Arbeitsplatz in der Regel nicht gestattet, wird aber in Betrieben und Firmen unterschiedlich streng gehandhabt. So wird zu Geburtstagen ein Schluck zum Anstoßen während der Mittagspause oder nach Arbeitsschluss meist akzeptiert. In diesem Rahmen dürfte sich auch für die WM eine Regelung finden. Aber auch hier gilt, dass vorher zwingend eine Absprache mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat getroffen werden sollte.

Eine Party feiert man aber lieber zu Hause oder in der Kneipe. Dabei sollten die Nachwirkungen für den nächsten Tag nicht vergessen werden: Nicht nur ein "Kater", sondern auch der Restalkohol von der Siegesfeier vom Vorabend kann zum Verhängnis werden, wenn der Arbeitnehmer am nächsten Tag nicht imstande ist, seine Arbeitspflicht ordnungsgemäß zu erfüllen.

[Bild: Fotolia.com]


Über die Autorin

Julia Thelen
Julia Thelen

Julia Thelen berät Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei Konflikten im Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Kündigungen.

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