Eine neue EU-Richtlinie (2011/7/EU) soll den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr eindämmen. Für Umsätze zwischen Firmen sind jetzt EU-weit einheitliche Zahlungsfristen geplant. Die Regelungen im einzelnen:
- Behörden müssen Rechnungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen, Unternehmen binnen 60 Tagen
- Abweichende Zahlungszeiträume dürfen Unternehmen untereinander frei vereinbaren, sofern sie keine grobe Benachteiligung darstellen
- Bei Überschreitung dürfen Gläubiger automatisch Verzugszinsen und eine Inkassopauschale von 40 Euro berechnen
Die Regelungen müssen bis spätestens Mitte März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie soll vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor willkürlichen Zahlungsverzögerungen schützen. Hans-Joachim Klein, Präsident des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), sagt:
„Gerade in Zeiten dünner Finanzpolster führen offene Forderungen schnell zu erheblichen Liquiditätsengpässen.“
Offene Forderungen auch von Stammkunden offensiv verfolgen
Der BVBC begrüßt die Neuregelungen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass betriebsinterne Vorkehrungen unerlässlich sind. Ein aktives Rechnungs- und Mahnwesen ist Grundvoraussetzung für einen rechtzeitigen Zahlungseingang. Gerade mittelständische Gläubiger agieren in der Praxis nicht immer konsequent. Besonders gegenüber Stammkunden verhalten sie sich rücksichtsvoll, um das Geschäftsverhältnis nicht zu beeinträchtigen. Die Folge: Obwohl noch Forderungen ausstehen, werden weiterhin neue Leistungen erbracht. Kommt es zu Zahlungsausfällen, können diese schnell geschäftskritisch werden.
Hier schaffe ein systematisches Forderungsmanagement Abhilfe, das selbst angestammten Geschäftspartnern sollten keine Sonderbehandlung zukommen lasse, so der BVBC weiter. Viele Gläubiger bieten ihren Schuldnern willkommene Anlässe für Zahlungsverzögerungen, betont BVBC-Präsident Klein in einer Presseinformation. Schon die Art der Rechnungsstellung beeinflusse den Zahlungseingang maßgeblich. Alle Ausgangsrechnungen sollten deshalb so früh wie möglich erstellt und versandt werden. Bei der Fälligkeitsfrist sollte auf Formulierungen wie „30 Tage netto“ verzichtet und stattdessen die Fälligkeit immer als konkretes Datum ausgewiesen werden.
Beispiel:
„Fällig am 15.0.2011 mit Valuta auf unserem Konto.“
Außerdem sollten Rechnungen immer klar, verständlich und fehlerfrei sein. So lassen sich viele Reklamationen von vornherein vermeiden und Forderungen schneller realisieren. Kommt es zum Zahlungsverzug, können Unternehmen umgehend Mahnprozesse in Gang setzen.
Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)
