Einleitung:
Das Rechtsinstitut der körperschaftsteuerlichen Organschaft füllt in Deutschland das Vakuum einer nicht vorhandenen Konzernbesteuerung aus. Im Fall von organschaftlich verbundenen Unternehmen bleibt allerdings die Auffassung der Besteuerung jedes einzelnen Rechtssubjektes im Grundsatz aufrecht erhalten, sodass wesentliche Merkmale einer Konzernbesteuerung i.e.S. (vor allem eine Zwischengewinneliminierung) ausgeschlossen sind. Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft kann daher nicht von einer in sich geschlossenen Konzernbesteuerung gesprochen werden. Mit Einschränkungen gilt dies im Ergebnis auch für die Organschaft im GewStG.
Gleichwohl bietet die ertragsteuerliche Organschaft steuerliche Vorteile gegenüber der unternehmensindividuellen Besteuerung; umso mehr seit dem Systemwechsel des Steuerrechts zur Definitivbesteuerung 2001. Überdies besitzt auch die Organschaft im Umsatzsteuerrecht, bei der der Konzern für umsatzsteuerliche Zwecke als einheitliches Unternehmen gesehen wird, vorteilhafte Züge.
Begründung und Aufrechterhaltung einer Organschaft stellen somit grundsätzlich ein wichtiges Gestaltungsmittel für einen deutschen Konzern dar, um eine steuerliche Optimierung, d.h. eine Minimierung der Steuerbelastung im Konzern, zu erreichen. Dies gilt unbeachtet dessen, dass vor allem bezüglich der ertragsteuerlichen Organschaft infolge ihrer zweifelhaften Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sowie der mangelnden Konkurrenzfähigkeit im internationalen Steuerwettbewerb aufgrund der systematischen Schwächen umfassende Reformen gefordert werden.
Neben den positiven Auswirkungen kann die Organschaft indes auch negative Folgen haben, wobei die Organschaft im GrEStG aufgrund ihrer Eigenart einen Sonderfall darstellt. Da im Einzelfall die Vorteilhaftigkeit einer Organschaft durch die Nachteile in Frage gestellt sein kann, ist im Vorfeld ihrer Begründung eine kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit unerlässlich. Prinz fordert, dass diese Analyse darüber hinaus fortlaufend, d.h. auch während des Bestehens der Organschaft, erfolgen sollte, da sich zum einen die steuerlichen Verhältnisse im Konzern im Zeitablauf ändern können und sich zum anderen die Rahmenbedingungen und Determinanten der Organschaft durch gesetzgeberische Eingriffe in der Vergangenheit und in der Zukunft (bspw. durch die Unternehmenssteuerreform 2008) fortwährend geändert haben bzw. ändern werden.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird eine solche kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit der Organschaft in umfassender und allgemeiner Form vorgenommen. Es wird anhand eines Modellkonzerns herausgearbeitet, welche Effekte von der Organschaft ausgehen und in welchen Fällen es daher unter aktuell geltendem Recht für einen inländischen, privatwirtschaftlichen Konzern i.S.d. § 18 AktG tendenziell lohnenswert ist, eine Organschaft zu begründen bzw. sie aufrecht zu erhalten und in welchen nicht. Die Analyse vollzieht sich dabei sowohl auf der theoretischen als auch auf der quantitativen Ebene.
Unter anderem für Konzerne - denen eine zunehmende Bedeutung in der deutschen Unternehmenslandschaft zukommt - mag die Arbeit Ausgangspunkt für weitere Analysen der individuellen Gegebenheiten sein. Gleichzeitig ergänzt diese Arbeit das aktuelle Schrifttum durch seine quantitativen Elemente, da diese nur vereinzelt im Rahmen der Betrachtung ausgesuchter Aspekte Gegenstand der Untersuchungen sind.
Gang der Untersuchung:
Das Postulat einer umfassenden Analyse der Organschaft verlangt die Betrachtung sämtlicher relevanter Steuerarten. Die vorliegende Arbeit fokussiert dabei aufgrund ihrer Bedeutung die ertragsteuerliche Organschaft. Zudem kann einleitend gesagt werden, dass aufgrund der gesamtheitlichen Betrachtung - bei begrenzter Kapazität - rechtliche Zweifelsfragen lediglich am Rande Gegenstand dieser Arbeit sind.
Im Teil B. erfolgt zunächst eine Vorstellung der steuerlichen Organschaft. Diese gibt dem Leser einen grundsätzlichen Überblick über die gesetzlichen Regelungen. Dabei wird dem Titel des Teils (Wesentliche Grundzüge) dadurch Rechnung getragen, dass Sonderfälle und Einzelfragen in dieser Darstellung ausgeblendet sind. Es werden grundlegende, für das Verständnis notwendige Begriffe skizziert sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Organschaft dargestellt, gegliedert nach den Steuerarten KSt und GewSt sowie USt und GrESt.
Sodann wird im Teil C. die ertragsteuerliche Organschaft hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert. Dazu wird zunächst in Kapitel I. der modellhafte Konzern entwickelt, anhand dessen sich die weitere Analyse vollzieht. Anschließend widmet sich die Untersuchung in Kapitel II. detailliert den einzelnen positiven und negativen Aspekten der ertragsteuerlichen Organschaft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in Kapitel III. in eine vereinfachte Nutzwertanalyse der Organschaft im Ertragsteuerrecht ein. In Kapitel IV. werden abschließend die Einflüsse geschildert, welche die Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Vorteilhaftigkeit der ertragsteuerlichen Organschaft besitzt.
Gegenstand der Analyse im Teil D. ist die umsatz- und grunderwerbsteuerliche Organschaft hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit. Zurückgegriffen wird dabei auf das in C.I. entwickelte Konzernmodell. Analog zu der Vorgehensweise im vorherigen Teil gehen die Ergebnisse der Untersuchungen in eine (vereinfachte) Nutzwertanalyse ein.
Die Diplomarbeit endet im Teil E. mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der vorangegangenen Untersuchungen sowie einem Ausblick.