Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Volkswirtschaft Makroökonomik Finanzwissenschaft

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Titel Kursreaktionen auf Sonderausschüttungen deutscher Aktiengesellschaften in den Jahren 2002 bis 2007
Untertitel
AutorIn Waldemar Fast
Seiten 96 Seiten
Hochschule Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg Deutschland
Art der Arbeit Diplomarbeit
Abgabe 2008
Note 1,3
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 95011365
Sprache Deutsch
Medien
Inhaltsangabe
Einleitung:

Diese Arbeit leistet einen Beitrag zur Erklärung der beobachteten Kursreaktionen auf Sonderausschüttungen deutscher Aktiengesellschaften in den Jahren 2002 bis 2007. In der Literatur werden hauptsächlich vier Erklärungsmodelle für nicht antizipierte Kursreaktionen diskutiert. Als ein möglicher Erklärungsansatz wird das Steuerrecht herangezogen. Die erzielbaren Steuervorteile und die damit verbundenen beobachtbaren Überrenditen werden auf die Unterschiede zwischen den Thesaurierungs- und den Ausschüttungssätzen zurückgeführt. Auch bei dieser Arbeit wird der Schwerpunkt auf die steuerlichen Aspekte einer Sonderausschüttung gelegt. Nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren wurde in Deutschland der Körperschaftsteuersatz für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne einheitlich auf 25 Prozent gesenkt. Den Gesellschaften, die über noch bei Geltung des Anrechnungsverfahrens gebildeten Rücklagen verfügten, wurde ein Körperschafsteuerguthaben gewährt. Das Körperschaftsteuerguthaben sollte dazu dienen, das in den Rücklagen gespeicherte Anrechnungsguthaben nicht ersatzlos verfallen zu lassen. Die Körperschaftsteuerbelastung von Gewinnen stellte nach dem Systemwechsel eine Definitivbelastung dar. Eine Ausschüttung bereits bei Geltung des Halbeinkünfteverfahrens sollte jedoch das Körperschaftsteuerguthaben mobilisieren und dadurch die Gesamtbelastung einer Ausschüttung senken. Eine auf der Unternehmensebene gezahlte Körperschaftsteuer konnte nach dem Systemwechsel nicht mehr auf die Einkommensteuerschuld der Anteilseigner angerechnet werden. Damit hing die Gesamtbelastung einer Ausschüttung nicht mehr ausschließlich vom persönlichen Einkommensteuersatz der Anteilseigner ab. Eine Ausschüttung unterlag nach dem Systemwechsel sowohl der Körperschaftsteuer als auch die Hälfte des Ausschüttungsbetrages zusätzlich der persönlichen Einkommensteuer der Anteilseigner. Die Zahlung einer Sonderdividende führte damit bei den Gesellschaften sowohl zu einem Abfluss von finanziellen Mitteln als auch zu einer Reduktion der Ausschüttungsbelastung, sofern ein Körperschafsteuerguthaben mobilisiert werden konnte. Eine Reduktion der Gesamtbelastung und der tatsächliche Liquiditätsabfluss könnten positive Kursreaktionen verursacht haben, die in den nächsten Kapiteln identifiziert und mittels statistischer Verfahren überprüft werden.

Gang der Untersuchung:

Im zweiten Kapitel werden zunächst die möglichen Ausschüttungsursachen erläutert. Neben dem Periodengewinn und der Auflösung von Gewinn- und Kapitalrücklagen kann auch eine ordentliche Kapitalherabsetzung für eine Ausschüttung mobilisiert werden. Im Anschluss an die Beschreibung der Ausschüttungsursachen werden die möglichen Erklärungsansätze für die beobachteten Kurseffekte als Reaktion auf die Ankündigung einer Sonderdividende vorgestellt. Da das Steuerrecht in einer empirischen Untersuchung der Kurseffekte auf Sonderausschüttungen einen plausiblen Erklärungsansatz für die entstehenden Kurseffekte darstellte, werden auch in der vorliegenden Untersuchung steuerliche Effekte vermutet. Daher werden zunächst die Körperschaftsteuerregelungen nach altem und neuem Recht vorgestellt. Es wird gezeigt, dass nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren eine Reduzierung der Gesamtbelastung möglich war. Diese Reduktion der Gesamtbelastung resultierte aus der Mobilisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Falle einer Ausschüttung. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde den Gesellschaften in Höhe von einem Sechstel des mit 40 Prozent belasteten Eigenkapitals nach dem Systemwechsel gewährt. Eine Mobilisierung des Körperschaftsteuerguthabens sollte die noch bei Geltung des Anrechnungsverfahrens geltende Ausschüttungsbelastung i. H. v. 30 Prozent herstellen. Allerdings stellte die Zahlung einer Körperschaftsteuer eine Definitivbelastung dar und konnte nicht mehr auf die Einkommensteuerschuld der Anteilseigner angerechnet werden. Im Zusammenhang mit den Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes durch das StVerAbG und das SEStEG war eine Mobilisierung des Körperschaftsteuerguthabens nicht in allen Wirtschaftsjahren des Untersuchungszeitraumes möglich. Dies lässt eine Teilung der Stichprobe in zwei Gruppen zu, um mögliche Kurseffekte in Fällen einer Körperschaftsteuermobilisierung zu überprüfen.

Im dritten Kapitel wird eine empirische Untersuchung durchgeführt. Nach einigen Informationen zur Stichprobe werden zunächst die durchschnittlichen abnormalen Renditen relativ zum Ankündigungstag betrachtet. Um nicht nur einzelne Tage relativ zum Ankündigungstag zu analysieren, werden im nächsten Schritt ganze Zeiträume zur Identifizierung systematischer Effekte herangezogen. Der gesamte Untersuchungszeitraum wird dabei in mehrere Untersuchungszeitfenster geteilt, um festzustellen, in welchen Zeiträumen relativ zum Ankündigungstag die stärksten Kursreaktionen zu beobachten waren. Neben der Betrachtung der ungewichteten Durchschnittswerte wird eine Prüfung auf Signifikanz mit dem t-Test und dem nichtparametrischen Vorzeichen-Rangtest durchgeführt. Nach der Interpretation der Ergebnisse und den ersten Schlussfolgerungen werden im nächsten Schritt die gewichteten durchschnittlichen Überrenditen betrachtet. Durch eine Gewichtung soll sichergestellt werden, dass relevante kumulierte abnomale Renditen größeren Einfluss auf die Durchschnittsbildung haben und damit repräsentativere Ergebnisse erzielt werden. Die Ergebnisse werden ebenfalls auf ihre Signifikanz überprüft und anschließend interpretiert. Zum Abschluss der empirischen Untersuchung wird eine Regressionsanalyse durchgeführt. Eine Regressionsanalyse soll sicherstellen, ob eine Mobilisierung der Körperschaftsteuer tatsachlich einen Kurseffekt verursachte. Da eine Anrechnung nur bei getätigten Sonderausschüttungen in bestimmten Zeiträumen möglich war, kann durch eine Regressionsanalyse festgestellt werden, in welchen Ausschüttungsjahren die größten Kursreaktionen zu beobachten waren. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung werden im letzten Kapitel kurz zusammengefasst und eine Schlussfolgerung gezogen.

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