Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Betriebswirtschaft - Funktional Recht der Wirtschaft Recht der Wirtschaft allgemein

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Titel Kritische Würdigung des BFH-Urteils I R 63/06 vom 13.02.2008 zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen und abkommensrechtlicher Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen nach dem DBA Deutschland/Schweiz
Untertitel
AutorIn Olga Medinskaya
Seiten 62 Seiten
Hochschule Johannes Gutenberg-Universität Mainz Deutschland
Art der Arbeit Diplomarbeit
Abgabe 2009
Note 1,3
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 90012932
Sprache Deutsch
Medien
Inhaltsangabe
Problemstellung:

Ein Kennzeichen des deutschen Steuersystems ist das Fehlen einer rechtsformunabhängigen Unternehmensbesteuerung. Vielmehr umfasst die unternehmerische Geschäftstätigkeit zahlreiche Steuerarten mit unterschiedlichen Steuerobjekten und Bemessungsgrundlagen. Da eine Personengesellschaft keine natürliche oder juristische Person ist, kann sie weder Steuersubjekt der Einkommensteuer noch das der Körperschaftsteuer sein. Vielmehr werden die Gewinne einer Personengesellschaft anteilig den Gesellschaftern zugeordnet und unmittelbar bei diesen der Einkommensteuer unterworfen. Die Personengesellschaft ist somit einkommensrechtlich "transparent". Demzufolge stellen Wirtschaftsgüter, die zwar zivilrechtlich den einzelnen Gesellschaftern zuzurechen sind, zwingend steuerrechtliches Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft dar, soweit diese der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Die Gewerbesteuer knüpft an die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer an, sodass auf den Gewinnen eines gewerblichen Unternehmens neben der Personensteuer auch die Gewerbesteuer lastet. Die Komplexität der Unternehmensbesteuerung erhöht sich noch zusätzlich durch die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit. Beteiligen sich die Gesellschafter sowohl an Personen- als auch an Kapitalgesellschaften, kann sich die Frage stellen, ob die Kapitalgesellschaftsanteile dem (notwendigen) Sonderbetriebsvermögen bei der Personengesellschaft zuzuordnen sind. Insbesondere im Falle einer Ausschüttung der Kapitalgesellschaft, einer Veräußerung der Beteiligung sowie bei Umstrukturierungen und Nachfolgegestaltungen spielt die Zuordnung eine wichtige Rolle.

Die vorliegende Arbeit soll sich anhand eines Urteils des BFH1 mit zwei Problemfeldern der betrieblichen Steuerlehre auseinandersetzten. Zum einen soll geprüft werden, ob eine Beteiligung eines unbeschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmers an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu seinem Sonderbetriebsvermögen II zählt oder seinem Privatvermögen zuzuordnen ist. Denn je nach Zuordnung wird bei einer Veräußerung der Beteiligung der Veräußerungsgewinn unterschiedlich besteuert.

Im ersten Teil wird hierzu zunächst untersucht, was unter dem Begriff Betriebsvermögen zu verstehen ist und ob eine gesicherte Rechtsgrundlage für das Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers überhaupt existiert. Danach wird auf die Kriterien der ständigen Rechtssprechung zur Abgrenzung des aktiven Sonderbetriebsvermögens II näher eingegangen. Da es in dem Urteil nur um ein Wirtschaftsgut des aktiven Sonderbetriebsvermögens geht, wird auf die Problematik der passiven Wirtschaftsgüter nicht näher eingegangen. Anhand der Kriterien der ständigen Rechtssprechung soll klargestellt werden, ob in dem vorliegenden Streitfall die Beteiligung des Kommanditisten an der Kapitalgesellschaft seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II zuzurechnen ist.

Zum anderen wird untersucht, ob die veräußerte Beteiligung zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft im abkommensrechtlichen Sinne oder zum Privatvermögen des beschränkt Steuerpflichtigen zählt. Denn abhängig von der Zuordnung wird im konkreten Streitfall der erzielte Veräußerungsgewinn aus der Beteiligung an einer in einem Drittland befindlichen Kapitalgesellschaft entweder in Deutschland besteuert oder das deutsche Besteuerungsrecht zugunsten der schweizerischen Eidgenossenschaft ausgeschlossen.

Nach der Überprüfung, ob bereits nach dem deutschen nationalen Recht die Besteuerung in Deutschland ausgeschlossen wird und der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen eines Doppelbesteuerungsabkommens soll geklärt werden, unter welche Einkunftsart des Doppelbesteuerungsabkommens die Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung fallen. Im Anschluss wird auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen Betriebsvermögen einer Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne vorliegt. Dabei werden insbesondere die strittigen Auslegungsfragen ausführlich behandelt.

Zusätzlich wird geprüft, ob es in dem vorliegenden Sachverhalt bei dem in der Schweiz unbeschränkt Steuerpflichtigen Kommanditisten tatsächlich zu einer Besteuerung des gleichen Veräußerungsgewinns in der Schweiz und in Deutschland kommt.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sich die vorliegende Arbeit ausschließlich auf die Fragen des materiellen Rechts des konkreten Streitfalls konzentriert. Auf die formellen Erfordernisse wird dabei nicht weiter eingegangen.

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