Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Betriebswirtschaft - Funktional Steuerlehre / Steuerrecht

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Titel Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die GmbH & Co. KG
Untertitel
AutorIn Alina Weber
Seiten 95 Seiten
Hochschule Universität Augsburg Deutschland
Art der Arbeit Diplomarbeit
Abgabe 2009
Note 1,3
Preis 48,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 90013025
Sprache Deutsch
Medien
Inhaltsangabe
Einleitung:

Die Unternehmensteuerreform 2008 bringt tiefgreifende Änderungen bei der Besteuerung der Unternehmen mit sich. Besonders betroffen sind die Fragen der Rechtsformwahl und -gestaltung sowie Finanzierungsentscheidungen. Die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform sind im Einzelfall höchst unterschiedlich. Bei ertragstarken mittelständischen Unternehmen wurden im Bereich der Rechtsformwahl wesentliche Änderungen durchgeführt. Die wichtigsten Auswirkungen gehen dabei von der Steuersatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne bei Personenunternehmen, der Einführung einer Zinsschranke und der Senkung des Körperschaftsteuersatzes aus. Allerdings müssen auch Änderungen im Bereich des Gewerbesteuerrechts beachtet werden. Ein wesentliches Ziel der Reformbemühungen ist die Rechtsformneutralität.

Im Bereich der mittelständischen Wirtschaft stehen die Rechtsformen der GmbH und der GmbH & Co. KG in unmittelbarer Konkurrenz. Diese beiden Rechtsformen unterscheiden sich wesentlich aus steuerlicher Sicht. Während die GmbH der Körperschaftsteuer und die Gewinnausschüttungen auf Ebene der Gesellschafter der Abgeltungsteuer unterliegen, wird die GmbH & Co. KG nach den Prinzipien der Personengesellschaft besteuert. Bei der GmbH & Co. KG wird insbesondere die hohe gesellschaftsrechtliche Flexibilität und die Flexibilität im Hinblick auf die Aufbringung des Eigenkapitals als Vorzug gegenüber der GmbH herausgestellt. Im Folgenden soll daher untersucht werden, welchen Einfluss die umgesetzten Gesetzesänderungen auf die Steuerbelastung der GmbH & Co. KG haben und welche Handlungsempfehlungen für unternehmerische Entscheidungen sich dabei ergeben.

Um die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die GmbH & Co. KG besser verstehen zu können, wird in Kapitel 2 zunächst diese Rechtsform genau betrachtet. Zuerst werden die zivilrechtlichen Wesensmerkmale dargestellt (Kap. 2.1), wobei es auf den unterschiedlichen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG eingegangen wird (Kap. 2.2). Darauf aufbauend werden die Besonderheiten der GmbH & Co. KG bei der laufenden Besteuerung näher gezeigt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Gewinnermittlung (Kap. 2.3.3.1), Gewinnverteilung (Kap. 2.3.3.2) sowie die Ausgestaltung der Geschäftsführung der GmbH & Co. KG (Kap. 2.3.3.3) untersucht.

In Kapitel 3 werden die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 umgesetzten Gesetzesänderungen, die für die Besteuerung der GmbH & Co. KG relevant sind, näher präsentiert. Eine der wichtigsten Neuregelungen ist die Einführung des Sondertarifs für nicht entnommene Gewinne (§ 34a EStG) für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, der auf Antrag des einzelnen Gesellschafters zur Anwendung kommen kann (Kap. 3.1). Nicht entnommene Gewinne können jetzt mit einem günstigen Einkommensteuersatz von 28,25 % thesauriert werden, wobei bei einer späteren Entnahme eine Nachversteuerung erfolgt. In diesem Zusammenhang wird die Thesaurierungsbegünstigung präziser aufgezeigt (Kap. 3.1.2) und die Nachversteuerungsvorschriften näher dargestellt (Kap. 3.1.3). Anschließend ist zu untersuchen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für die GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Begünstigung sich ergeben können (Kap. 3.1.5).

Im Hinblick auf die Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Anteilseigner ist es wichtig auch auf die Gesetzesänderungen einzugehen, die sich im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ergeben (Kap. 3.2). Hier wird es zwischen Anteile, die im Privatvermögen gehalten werden, und Anteile, die zum Betriebsvermögen gehören, unterschieden.

Die umstrittenste Regelung der gesamten Unternehmensteuerreform 2008 ist die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen (sog. "Zinsschranke"). Unter bestimmten Voraussetzungen können Zinsen für Fremdkapital nur noch teilweise geltend gemacht werden. Einleitend wird auf die Anwendungsbereich und Wirkungsweise der Zinsschranke eingegangen. Darauf aufbauend werden umfangreiche Ausnahmeregelungen dargestellt, wobei es in diesem Zusammenhang die Konzernzugehörigkeit im Bezug auf die GmbH & Co. KG genauer zu untersuchen ist (Kap. 3.3.4.2). Anschließend wird in Kapitel 3.3.5 die Einführung der Zinsschranke beurteilt.

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Gewerbesteuer wird ihr ein eigenes Kapitel gewidmet (Kap. 3.4). In Kapitel 4 wird die Arbeit zusammenfassend abgerundet.

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