Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Betriebswirtschaft - Funktional Organisation Unternehmensform

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Titel Die GmbH nach der Reform durch das MoMiG im Vergleich zur Private Company Limited by Shares
Untertitel
AutorIn Tino Melchert
Seiten 76 Seiten
Hochschule Internationale Berufsakademie gGmbH Deutschland
Art der Arbeit Diplomarbeit
Abgabe 2009
Note 1,3
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 90013743
Sprache Deutsch
Medien
Inhaltsangabe
Einleitung:

Am 18. Mai 1992 hat das dänische Ehepaar Bryde in Großbritannien das Unternehmen Centros Ltd. gegründet. Beide sind in Dänemark ansässig. Frau Bryde wurde zum Director, einer dem Geschäftsführer einer GmbH vergleichbaren Position, bestellt. Es bestand allerdings nie die Absicht, im Vereinigten Königreich wirtschaftlich tätig zu werden. Im Sommer 1992 beantragte Frau Bryde bei der dänischen Zentralverwaltung die Eintragung einer Zweigniederlassung der Limited in Dänemark, um dort wirtschaftlich tätig werden zu können. Dieser Antrag wurde abgelehnt. In der Begründung wurde angeführt, dass die Centros Ltd. in Großbritannien seit Beginn des Unternehmens keine wirtschaftliche Betätigung ausüben würde, und die Limited nur gegründet wurde, um nicht eine dänische Kapitalgesellschaft mit begrenzter Haftung, die ein Mindeststammkapital erfordert, gründen zu müssen. Es bestände die Absicht, in Dänemark den Hauptsitz zu führen, und nicht lediglich eine Zweigneiderlassung. Die Eheleute akzeptierten diese Entscheidung nicht. Der Fall durchlief die Instanzen der dänischen Gerichtsbarkeit und landete schließlich 1999 beim Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte zugunsten der Familie, dass die Eintragung der Zweigniederlassung einer Gesellschaft im Handelsregister in einem Mitgliedstaat nicht verweigert werden darf, wenn die Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat, in dem sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, wirksam errichtet wurde. Mit diesem Urteil zum Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit schafften die Richter die Grundlage u. a. für die Verbreitung der Limited in Deutschland, da der Verlockung des fehlenden Mindeststammkapitals viele Unternehmer nicht widerstehen konnten. Neben diesem sog. 'Centros-Urteil' folgten zwei weitere Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit: Im sog. 'Überseering-Urteil' wurde die Rechts- und Parteifähigkeit in Deutschland einer in den Niederlanden gegründeten Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland bestätigt. Im Fall 'Inspire Art' urteilte der Europäische Gerichtshof, dass ein von der niederländischen Regierung erlassenes Gesetz über formal ausländische Gesellschaften nicht rechtens sei. Dieses Gesetz erlegte den betroffenen ausländischen Gesellschaften verschiedene zusätzliche Pflichten auf und schuf eigene Haftungsregeln.

Damit war der Weg für die Limited in Deutschland endgültig frei. Die Verlockung des Verzichts auf das Mindeststammkapital und eine angeblich schnellere Gründung war groß. Die Limited wurde daraufhin in Deutschland eine ernst zunehmende Alternative zur hiesigen GmbH. Im November 2006 existierten wohl ca. 40.000 Unternehmen der Rechtsform 'private company limited by shares' mit Verwaltungssitz in Deutschland. Hatte die gute alte GmbH als seriöse Kapitalgesellschaft nun ausgedient? Sollte nun eine englische Gesellschaftsform in Deutschland einziehen und attraktiver sein als die GmbH, die seit 1892 als kleine Kapitalgesellschaft für den Mittelstand existiert?

Grund genug für den deutschen Gesetzgeber, die deutsche GmbH zu überdenken. Die letzte große Überarbeitung erfuhr sie durch die GmbH-Novelle von 1980. Später wurde sie durch das Umwandlungsgesetz von 1994, die Handelsrechtsreform 1998, das Euro-Einführungsgesetz 1998 und durch das Gesetz über das elektronische Handels-, Genossenschafts- sowie Unternehmensregister (EHUG) nur noch geringfügig verändert.

Am 29. Mai 2006 wurde der erste Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen veröffentlicht. Über zwei Jahre später, am 1. November 2008, ist dann das Gesetz mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf tatsächlich in Kraft getreten.

Ein Vergleich der GmbH nach geltendem Recht vor dem MoMiG mit der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland und die Anwendung der erfolgten Änderungen durch das MoMiG sollen nun eine Grundlagen für eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der GmbH und der Limited in Deutschland liefern.

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