Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Betriebswirtschaft - Funktional Steuerlehre / Steuerrecht

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Titel Beurteilung der Vorschläge zur Reform des Einkommensteuertarifs 1999
Untertitel
AutorIn Henning Dunken
Seiten 102 Seiten
Hochschule Georg-August-Universität Göttingen Deutschland
Art der Arbeit Diplomarbeit
Abgabe 1997
Note 1
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 90001398
Sprache Deutsch
Medien Papier / CD
Inhaltsangabe
Einleitung:

In dem vergangenen Jahr hat sich der wirtschaftliche Aufschwung nicht in dem erhofften Rahmen entwickelt. Das Wirtschaftswachstum blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück und konnte nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen. Die Arbeitslosenzahlen sind daher weiter angestiegen und haben im Februar 1997 mit rd. 4,7Millionen einen neuen Nachkriegsrekord erreicht. Als Grund für diese Entwicklung werden von der Regierung die drastischen Veränderungen im internationalen Wettbewerb angeführt. Daher wird seit einiger Zeit nach Lösungen gesucht, die zu einer Verbesserung der Produktions- sowie Investitions- und damit der Beschäftigungsbedingungen am Standort Deutschland führen sollen. Anfang 1996 ergriff die Bundesregierung mit dem "Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze" und dem ,"Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" zwei Initiativen mit dem Ziel, ein umfassendes wirtschafts-, finanz- und sozialpolitisches Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch eine Reform des Steuersystems - insbesondere die Reform der Einkommensbesteuerung - vorgesehen. Entsprechend diesem Auftrag wurde die Steuerreform-Kommission unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Theo Waigel eingesetzt. Die Kommission hat Vorschläge zur Reduzierung der Steuersätze ausgearbeitet, die durch steuervereinfachende Maßnahmen im Rahmen einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch einen Abbau von Steuervergünstigungen und Sonderregelungen gegenfinanziert werden sollen.

Die Forderungen nach einer grundlegenden Einkommensteuerreform sind nicht neu. Politik und Wissenschaft haben Reformen in regelmäßigen Abständen immer wieder angemahnt. So stellte die sog. "Bareis-Kommission" bereits im November 1994 dem Bundesfinanzminister im Rahmen ihrer Thesen zur Steuerfreistellung des Existenzminimums ab 1996 auch eine Reform der Einkommensteuer vor. Diese Vorschläge wurden zum damaligen Zeitpunkt im wesentlichen zwar nicht aufgegriffen, jedoch tauchen einige dieser Thesen in der jetzigen Diskussion wieder mit auf. Auf der politischen Ebene war es zuletzt der Finanzexperte der CDU, Gunnar Uldall, der mit seinem Reformkonzept einer vereinfachten Einkommensteuer die Diskussion im Januar 1995 wieder aufflammen ließ. In der Folgezeit wurden von den Parteien, der Wissenschaft und den Interessenverbänden diverse Reformvorschläge erarbeitet, die direkt oder indirekt in die Beratungen der Steuerreform-Kommission mit eingeflossen sind. Sämtliche Modellvorschläge zur Einkommensteuerreform haben jedoch ein gemeinsames Ziel: Niedrigere Steuersätze bei einer verbreiterten Steuerbemessungsgrundlage.

Die "Petersberger Steuervorschläge" vom 22. Januar 1997 sind das abschließende Ergebnis von 15 Sitzungen der Steuerreform-Kommission. Kernstück der Reformbemühungen ist der deutlich herabgesetzte Einkommensteuertarif. Hierbei soll der Eingangssteuersatz von derzeit 25,9 v.H. auf 15,0 v.H. und der Höchststeuersatz von derzeit 53,0 v.H. auf 39,0 v.H. reduziert werden. Bei den gewerblichen Einkünften ist eine Reduzierung von 47,0 v.H. auf 35,0 v.H. vorgesehen. Im einzelnen bedeutet dies für den geplanten "Zukunftstarif '99", folgendes:

- Der Grundfreibetrag ist bis 13.067 DM steuerfrei.

- Die untere Proportionalzone verläuft mit einem gleichbleibenden Eingangssteuersatz von 15,0 v.H. bis 18.035 DM.

- Die Progressionszone beginnt mit einem Sprung des Grenzsteuersatzes auf 22,5 v.H. und steigt anschließend gradlinig bis 39,0 v.H. und 90.017 DM an.

- Die obere Proportionalzone verläuft mit einem gleichbleibenden Höchststeuersatz von 39,0 v.H. ab 90.018 DM, während der Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte auf 35,0 v.H. ab 72.576 DM begrenzt ist.

Die neue Tarifgestaltung bei der Einkommensteuer soll eine Bruttoentlastung von rd. 69 Mrd. DM bewirken. Für die Steuerzahler ist per Saldo eine Nettoentlastung von bis zu rd. 26 Mrd. DM vorgesehen. Der Differenzbetrag zwischen Brutto- und Nettoentlastung ist gegenzufinanzieren. Vorgesehen ist hierfür zum einen eine Verbreiterung der Bemesssungsgrundlage und zum anderen eine Umschichtung aus dem Bereich der indirekten Steuern. Zur Finanzierung der Nettoentlastung hat die Steuerreform-Kommission hingegen keine Vorschläge unterbreitet.

Das Ziel der Steuerreform 1999 kann wie folgt umschrieben werden: "Die Steuersätze bei der Einkommensbesteuerung in Deutschland sind zu hoch, das Steuerrecht ist zu kompliziert, die Steuergerechtigkeit leidet unter zahlreichen Steuervergünstigungen und Sonderregelungen. Eine umfassende Reform der Einkommensbesteuerung ist dringend erforderlich." Gang der Untersuchung:

Im Rahmen dieser Arbeit soll nun untersucht werden, ob die von der Regierung gesteckten Ziele durch das geplante Steuerreformgesetz 1999 erreicht werden. Dazu werden zunächst im ersten Hauptteil die Beurteilungskritierien einer Steuerreform anhand der Begriffe Steuergerechtigkeit, Steuervereinfachung und Steuersenkung festgelegt und erläutert. Der zweite Hauptteil beschäftigt sich mit der im Mittelpunkt der Reform stehenden Neugestaltung des Einkommensteuertarifs. Nach einem kurzen Rückblick auf die bisherigen Tarifstrukturen werden die verschiedenen in der Diskussion stehenden Modelle anhand ihrer Eckwerte und Progressionsverläufe dargestellt und mit dem Regierungsentwurf verglichen. Nachfolgend werden die Entlastungswirkungen der Modellvorschläge diskutiert und mittels ausgewählter Beispiele verdeutlicht Der letzte Hauptteil befaßt sich mit den direkten und indirekten Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung des neuen Tarifverlaufs. Hierbei werden vor allem die teilweise stark kritisierten Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemesssungsgrundlage dargestellt und überprüft sowie andere Wege einer Finanzierung aufgezeigt. Abschließend werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefaßt und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung der Reformbemühungen gegeben.

Inhaltsverzeichnis:

1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung 1
2. Beurteilungskriterien einer Einkommensteuerreform 4
2.1 Steuergerechtigkeit 4
2.1.1 Leistungsfähigkeitsprinzip als Fundamentalprinzip einer gerechten Einkommensbesteuerung 4
2.1.2 Sachgerechte und nicht manipulierbare Bemessungsgrundlage 5
2.1.3 Angemessener progressiver Tarifverlauf 7
2.2 Steuervereinfachung 9
2.2.1 Situation des Steuerrechts 9
2.2.2 Erhöhte Transparenz und Beständigkeit 11
2.2.3 Abbau von Lenkungsnormen und vermehrte Anwendung von Typisierungen und Pauschalierungen 12
2.3 Steuersenkung 14
2.3.1 Reduzierung der überhöhten Grenzsteuer- und Gesamtsteuerbelastung 14
2.3.2 Halbteilungsgrundsatz versus Höchststeuersatz 16
2.3.3 Vermeidung von heimlichen Steuererhöhungen und kalter Progression 17
3. Darstellung und kritische Analyse des Einkommensteuertarifs 20
3.1 Tarifentwicklung und weiterer Anpassungsbedarf 20
3.1.1 Überblick der Tarifstrukturen ab 1958 20
3.1.2 Entwicklung von der verfassungskonformen Steuerfreistellung des Existenzminimums zum geltenden Tarif 1996/97 22
3.2 Eckwerte einer Neugestaltung des Einkommensteuertarifs 1999 25
3.2.1 Steuerfreier, am Sozialhilferecht orientierter Grundfreibetrag 25
3.2.2 Leistungsfreundlicher Eingangs- und Höchststeuersatz 28
3.2.3 Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften 31
3.3 Mögliche Progressionsverläufe des Tarifs 1999 34
3.3.1 Formeltarif 34
3.3.2 Stufentarif 37
3.3.3 Kombinationstarif als neuer Zukunftstarif 41
3.4 Analyse der Tarifstruktur anhand ausgewählter Modellvorschläge 42
3.4.1 Grenzsteuersatzvergleich 42
3.4.2 Steuerentlastungsvergleich unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage 45
4. Maßnahmen zur Finanzierung der geplanten Einkommensteuertarifreform 48
4.1 Kritische Würdigung der Maßnahmen zur Verbreiterung undBereinigung der Bemessungsgrundlage 48
4.1.1 Auswahl der Problembereiche 48
4.1.2 Abbau von Steuervergünstigungen 49
4.1.3 Änderungen beim Werbungskostenabzug 52
4.1.4 Neuregelungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften 56
4.2 Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung 60
4.2.1 Umschichtung aus dem Bereich der indirekten Steuern 60
4.2.2 Neuverschuldung und Reduzierung der Staatsausgaben 62
4.3 Selbstfinanzierungseffekt durch Wirtschaftsbelebung 65
5. Zusammenfassung und Ausblick 68
Anhang IV
Literatur- und Quellenverzeichnis XVI

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