Einleitung:
In dem vergangenen Jahr hat sich der wirtschaftliche Aufschwung nicht in dem erhofften Rahmen entwickelt. Das Wirtschaftswachstum blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück und konnte nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen. Die Arbeitslosenzahlen sind daher weiter angestiegen und haben im Februar 1997 mit rd. 4,7Millionen einen neuen Nachkriegsrekord erreicht. Als Grund für diese Entwicklung werden von der Regierung die drastischen Veränderungen im internationalen Wettbewerb angeführt. Daher wird seit einiger Zeit nach Lösungen gesucht, die zu einer Verbesserung der Produktions- sowie Investitions- und damit der Beschäftigungsbedingungen am Standort Deutschland führen sollen. Anfang 1996 ergriff die Bundesregierung mit dem "Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze" und dem ,"Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" zwei Initiativen mit dem Ziel, ein umfassendes wirtschafts-, finanz- und sozialpolitisches Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch eine Reform des Steuersystems - insbesondere die Reform der Einkommensbesteuerung - vorgesehen. Entsprechend diesem Auftrag wurde die Steuerreform-Kommission unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Theo Waigel eingesetzt. Die Kommission hat Vorschläge zur Reduzierung der Steuersätze ausgearbeitet, die durch steuervereinfachende Maßnahmen im Rahmen einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch einen Abbau von Steuervergünstigungen und Sonderregelungen gegenfinanziert werden sollen.
Die Forderungen nach einer grundlegenden Einkommensteuerreform sind nicht neu. Politik und Wissenschaft haben Reformen in regelmäßigen Abständen immer wieder angemahnt. So stellte die sog. "Bareis-Kommission" bereits im November 1994 dem Bundesfinanzminister im Rahmen ihrer Thesen zur Steuerfreistellung des Existenzminimums ab 1996 auch eine Reform der Einkommensteuer vor. Diese Vorschläge wurden zum damaligen Zeitpunkt im wesentlichen zwar nicht aufgegriffen, jedoch tauchen einige dieser Thesen in der jetzigen Diskussion wieder mit auf. Auf der politischen Ebene war es zuletzt der Finanzexperte der CDU, Gunnar Uldall, der mit seinem Reformkonzept einer vereinfachten Einkommensteuer die Diskussion im Januar 1995 wieder aufflammen ließ. In der Folgezeit wurden von den Parteien, der Wissenschaft und den Interessenverbänden diverse Reformvorschläge erarbeitet, die direkt oder indirekt in die Beratungen der Steuerreform-Kommission mit eingeflossen sind. Sämtliche Modellvorschläge zur Einkommensteuerreform haben jedoch ein gemeinsames Ziel: Niedrigere Steuersätze bei einer verbreiterten Steuerbemessungsgrundlage.
Die "Petersberger Steuervorschläge" vom 22. Januar 1997 sind das abschließende Ergebnis von 15 Sitzungen der Steuerreform-Kommission. Kernstück der Reformbemühungen ist der deutlich herabgesetzte Einkommensteuertarif. Hierbei soll der Eingangssteuersatz von derzeit 25,9 v.H. auf 15,0 v.H. und der Höchststeuersatz von derzeit 53,0 v.H. auf 39,0 v.H. reduziert werden. Bei den gewerblichen Einkünften ist eine Reduzierung von 47,0 v.H. auf 35,0 v.H. vorgesehen. Im einzelnen bedeutet dies für den geplanten "Zukunftstarif '99", folgendes:
- Der Grundfreibetrag ist bis 13.067 DM steuerfrei.
- Die untere Proportionalzone verläuft mit einem gleichbleibenden Eingangssteuersatz von 15,0 v.H. bis 18.035 DM.
- Die Progressionszone beginnt mit einem Sprung des Grenzsteuersatzes auf 22,5 v.H. und steigt anschließend gradlinig bis 39,0 v.H. und 90.017 DM an.
- Die obere Proportionalzone verläuft mit einem gleichbleibenden Höchststeuersatz von 39,0 v.H. ab 90.018 DM, während der Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte auf 35,0 v.H. ab 72.576 DM begrenzt ist.
Die neue Tarifgestaltung bei der Einkommensteuer soll eine Bruttoentlastung von rd. 69 Mrd. DM bewirken. Für die Steuerzahler ist per Saldo eine Nettoentlastung von bis zu rd. 26 Mrd. DM vorgesehen. Der Differenzbetrag zwischen Brutto- und Nettoentlastung ist gegenzufinanzieren. Vorgesehen ist hierfür zum einen eine Verbreiterung der Bemesssungsgrundlage und zum anderen eine Umschichtung aus dem Bereich der indirekten Steuern. Zur Finanzierung der Nettoentlastung hat die Steuerreform-Kommission hingegen keine Vorschläge unterbreitet.
Das Ziel der Steuerreform 1999 kann wie folgt umschrieben werden: "Die Steuersätze bei der Einkommensbesteuerung in Deutschland sind zu hoch, das Steuerrecht ist zu kompliziert, die Steuergerechtigkeit leidet unter zahlreichen Steuervergünstigungen und Sonderregelungen. Eine umfassende Reform der Einkommensbesteuerung ist dringend erforderlich."
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen dieser Arbeit soll nun untersucht werden, ob die von der Regierung gesteckten Ziele durch das geplante Steuerreformgesetz 1999 erreicht werden. Dazu werden zunächst im ersten Hauptteil die Beurteilungskritierien einer Steuerreform anhand der Begriffe Steuergerechtigkeit, Steuervereinfachung und Steuersenkung festgelegt und erläutert. Der zweite Hauptteil beschäftigt sich mit der im Mittelpunkt der Reform stehenden Neugestaltung des Einkommensteuertarifs. Nach einem kurzen Rückblick auf die bisherigen Tarifstrukturen werden die verschiedenen in der Diskussion stehenden Modelle anhand ihrer Eckwerte und Progressionsverläufe dargestellt und mit dem Regierungsentwurf verglichen. Nachfolgend werden die Entlastungswirkungen der Modellvorschläge diskutiert und mittels ausgewählter Beispiele verdeutlicht Der letzte Hauptteil befaßt sich mit den direkten und indirekten Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung des neuen Tarifverlaufs. Hierbei werden vor allem die teilweise stark kritisierten Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemesssungsgrundlage dargestellt und überprüft sowie andere Wege einer Finanzierung aufgezeigt. Abschließend werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefaßt und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung der Reformbemühungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis: