Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Betriebswirtschaft - Funktional Steuerlehre / Steuerrecht

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Titel Zur Bedeutung des Konstrukts Betriebsaufspaltung
Untertitel
AutorIn Steffi Kulessa
Seiten 70 Seiten
Hochschule Universität Bremen Deutschland
Art der Arbeit Seminararbeit
Abgabe 1998
Note 2
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 90001676
Sprache Deutsch
Medien Papier / CD
Inhaltsangabe
Einleitung:

Durch das Rechtskonstrukt der Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt. Es muß dabei zwischen der echten und unechten Betriebsaufspaltung sowie einigen Sonderformen wie der mitunternehmerische und die kapitalistische Betriebsaufspaltung unterschieden werden, wobei in den meisten Fällen die Aufspaltung in Form einer Besitzpersonen- und einer Betriebskapitalgesellschaft gewählt wird. Hierbei vermietet oder verpachtet das Besitzunternehmen dem von ihr beherrschten Betriebsunternehmen die wesentlichen Betriebsgrundlagen.

Die steuerliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung setzt voraus, daß sowohl sachliche (wesentliche Betriebsgrundlagen werden an das Betriebsunternehmen verpachtet) als auch personelle Verflechtung (einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille) zwischen beiden Unternehmen vorliegen.

Die bei der Betriebsaufspaltung entstandenen zivil- und steuerrechtlich selbständigen Unternehmen (Besitz- und Betriebsunternehmen) sind verpflichtet, getrennte Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse aufzustellen. Grundsätzlich haben Besitz- und Betriebsunternehmen keine Verpflichtung zur korrespondierenden Bilanzierung, jedoch bei gewissen Bilanzpositionen.

Eine Betriebsaufspaltung kann freiwillig oder unfreiwillig beendet werden. Dies kann geschehen durch Wegfall der personellen oder sachlichen Voraussetzungen, verschmelzende Umwandlung der Betriebskapitalgesellschaft auf das Besitzunternehmen, Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft oder Gesetzesänderungen.

Ein Wegfall der personellen und sachlichen Voraussetzungen führt beim Besitzunternehmen i.d.R. zur Aufdeckung eventuell vorhandener stiller Reserven. Diese brauchen jedoch nicht aufgedeckt werden, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen. Gleichzeitig bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit an, im Fall der Volljährigkeit der Kinder (Wegfall personeller Voraussetzungen), aus Billigkeitsgründen die Verpachtung als gewerbliche Tätigkeit fortzusetzen.

Die Betriebsaufspaltung bietet neben anderen Vorteilen, gute Möglichkeit steuerliche Vorteile der angewandten Rechtsformen auszunutzen sowie deren Nachteile auszuschalten. Im Gegensatz zur GmbH sind dabei besonders die Möglichkeit der Ausnutzung des gewerbesteuerlichen Freibetrags bei Personengesellschaften sowie die Möglichkeiten der Gewinnverteilung und damit der Ausnutzung der Differenzen zwischen KSt-Tarif und individuellem ESt-Tarif zu nennen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Betriebsaufspaltung ist, daß sich das Betriebsunternehmen durch die Pachteinnahmen des Besitzunternehmens selbst finanzieren kann.

Nachteilig wirkt sich jedoch auf die Gestaltungsform der Betriebsaufspaltung aus, daß das Besitzunternehmen trotz nur quasi vermögensverwaltender Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegt. Nicht selten ist dies die Ursache, daß Unternehmen die Rechtssprechung so nutzen, daß diese die tatbestandsrechtlichen Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung nicht vollständig erfüllen, aber im Rahmen einer Betriebsverpachtung die gleiche gewerbliche Tätigkeit, jedoch mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, durchführen.

Solange jedoch die Besteuerung vergleichbarer Unternehmen unterschiedlich ist, je nach dem ob Unternehmen in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft geführt werden, werden Unternehmen immer wieder versuchen durch eine Kombination der steuerlichen Vorteile sowie weitgehend möglicher Reduzierung steuerlicher Nachteile, sich die mangelnde Rechtsformneutralität der Besteuerung zu Nutze zu machen.

Seit dem Wegfall der Vermögensteuer zeigen aktuelle Steuerbelastungsrechnungen für die Betriebsaufspaltung allerdings kaum noch eine steuerliche Entlastung an. Es gilt jedoch weiterhin, daß die Betriebsaufspaltung auch aus anderen Motiven wie beispielweise aus haftungsrechtlichen Gründen oder aus Gründen der Unternehmensfortführung etc. eine erstrebenswerte Gestaltungsform ist.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Grundlagen 2
2.1 Begriffsbestimmungen 2
2.1.1 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung 2
2.1.2 Formen der Betriebsaufspaltung 2
2.1.2.1 Echte Betriebsaufspaltung 2
2.1.2.2 Unechte Betriebsaufspaltung 3
2.1.2.3 Sonderformen 3
2.1.3 Konstrukte der Betriebsaufspaltung 4
2.1.3.1 Besitzpersonen- und Betriebskapitalgesellschaft 4
2.1.3.2 Produktionspersonen- und Vertriebskapitalgesellschaft 5
2.1.4 Verwendung des Begriffs der Betriebsaufspaltung im Rahmen der vorliegenden Arbeit 5
2.2 Motive für Anwendung oder Vermeidung einer Betriebsaufspaltung 5
2.2.1 Steuerliche Motive 5
2.2.2 Sonstige Motive 8
2.3 Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung 11
2.3.1 Sachliche Verflechtung 11
2.3.2 Personelle Verflechtung 12
2.4 Gestaltungsvarianten zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung 16
2.4.1 Begründung autonomer Rechtsmacht für jeden Ehepartner 17
2.4.2 Beteiligung volljähriger Kinder 18
3. Steuerliche Wirkungen der Betriebsaufspaltung 19
3.1 Besteuerung bei Spaltungsvorgang 19
3.1.1 Gewinnbesteuerung 19
3.1.2 Verkehrssteuern 20
3.1.2.1 Umsatzsteuer 20
3.1.2.2 Grunderwerbsteuer 21
3.2 Auswirkungen auf die laufende Besteuerung 21
3.2.1 Allgemeines 21
3.2.1.1 Bilanzsteuerliche Behandlung der Betriebsgesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter 22
3.2.1.2 Körperschaftsteuerliche Organschaft 22
3.2.2 Besteuerung des Besitzunternehmens 23
3.2.2.1 Allgemeines 23
3.2.2.2 Gewerbesteuer 24
3.2.3 Besteuerung des Betriebsunternehmens 26
3.2.3.1 Geschäftsführergehälter und Pensionszusagen 26
3.2.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen 26
3.2.3.3 Verdeckte Einlage 28
3.2.3.4 Pachterneuerungsrückstellung 28
3.2.3.5 Gewerbesteuer 29
3.2.4 Umsatzssteuer 30
3.3 Beendigung der Betriebsaufspaltung und ihre Auswirkungen auf die Besteuerung 31
3.3.1 Wegfall der personellen oder sachlichen Voraussetzungen 31
3.3.2 Verschmelzende Umwandlung der Betriebskapitalgesellschaft auf das Besitzunternehmen 33
3.3.3 Einbringung des Besitzunternehmens in eine Betriebskapitalgesellschaft 34
3.3.4 Beendigung der Betriebsaufspaltung wegen geplanter Gesetzesänderungen 35
3.3.5 Vorkehrung zur Vermeidung der Auflösung von stillen Reserven 36
3.3.5.1 Gestaltung der Stimmrechtsverhältnisse 36
3.3.5.2 Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Betriebsgesellschaft 37
3.3.5.3 Besitz-GmbH & Co GbR 37
3.3.5.4 Gewerbliches Besitzunternehmen 37
3.3.5.5 Änderung der Stimmrechtsverhältnisse 38
3.3.5.6 Betriebsunterbrechung 38
3.3.6 Verkehrssteuern 38
4. Steuerliche Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung gegenüber anderen Rechtsformen 40
4.1 Betriebsaufspaltung vs. GmbH 40
4.1.1 Belastung mit Körperschaftsteuer 40
4.1.2 Gewerbesteuerbelastung 41
4.2 Betriebsaufspaltung vs. GmbH & Co. KG 42
4.2.1 Belastung mit Körperschaftsteuer 42
4.2.2 Gewerbesteuerbelastung 43
5. Zusammenfassung 45
6. Literaturverzeichnis 48
7. Verzeichnis der Gesetze 51
8. Verzeichnis der Rechtsverordnungen 52
9. Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen 52
10. Entscheidungsregister 52

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