Diplomarbeiten


(Fachbereiche): Betriebswirtschaft - Funktional Steuerlehre / Steuerrecht

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Titel Basel II und MaK - Anforderungen und Auswirkungen auf den Bankensektor
Untertitel Hilfestellung durch den Steuerberater
AutorIn Stefan Sitzler
Seiten 130 Seiten
Hochschule VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar Deutschland
Art der Arbeit Diplomarbeit
Abgabe 2004
Note 1,3
Preis 48,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 90008626
Sprache Deutsch
Medien Papier / CD
Inhaltsangabe
Einleitung:

Der 1975 gegründete Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte bereits im Jahre 1988 umfangreiche Anforderungen an die Kreditausstattung der deutschen Kreditinstitute empfohlen. Diese Empfehlungen wurden 1992 durch Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht überführt und unter dem Begriff Basel I bekannt. Seither mussten Kreditinstitute 8 Prozent der Kreditsumme mit Eigenkapital hinterlegen.

Im Juni 1999 wurde durch das erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung eine Vereinfachung der Bewertung von Kreditrisiken mittels Rating vorgeschrieben.

Der aus dem englischen kommende Begriff "Rating" bedeutet wörtlich übersetzt "Einschätzung, Bewertung". In der Bankensprache wird darunter die Einstufung in eine bestimmte Stufe der Kreditwürdigkeit verstanden. Es dient der Ermittlung der Bonität des Kreditnehmers.

Bis dato fand keine praktische Differenzierung der Risikomarge aufgrund der Bonität der Kreditnehmer statt. Der Baseler Ausschuss veröffentlichte im Januar 2001 seine Vorschläge zur Reform der Eigenkapitalunterlegung. Die Vorschläge dieses zweiten Konsultationspapiers sind allgemein unter dem Namen Basel II bekannt geworden.

Der neue Baseler Akkord besteht im Wesentlichen aus drei Säulen, welche zugleich Rahmenbedingungen für die Banken darstellen. Der Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung ( Säule 1 ), des Bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses ( Säule 2 ) sowie den Erweiterten Offenlegungsvorschriften ( Säule 3 ).

Mit der Neuregelung an die Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung sollte der Eigenkapitalbedarf der Kreditinstitute zwar unverändert weiter bestehen, man verabschiedete sich jedoch von der Pauschalierung der Eigenkapitalunterlegung von 8 Prozent.

Ziel war es unter anderem, durch die Neugestaltung der Eigenkapitalanforderungen die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ferner sollte dem gestiegenen operationellen Risiko Rechnung getragen werden.

Der wichtigste Grund für die Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen ist jedoch die Tatsache, dass die 8-Prozent-Regel seit den 90er Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist.

Die pauschale Unterlegung mit Eigenkapital, ohne dabei das wirtschaftliche Risiko des Kredites zu betrachten, entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine betriebswirtschaftliche Risikostreuung und Risikoüberwachung. Die Kreditinstitute versprechen sich durch die Verminderung der Diskrepanz zwischen Anforderungen an das ökonomische Eigenkapital aus der betriebswirtschaftlichen Sicht aufgrund der Risikostreuung und an das regulatorische Eigenkapital eine Erleichterung bei der Höhe des erforderlichen Eigenkapitals.

Zur ausführlicheren Beurteilung ist eine genaue Messung der Bonität eines Kreditnehmers notwendig. Nach Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Zahlungsverpflichtung muss das Kreditinstitut einen Kredit mit 1,6% bis 12% Eigenkapital absichern.

Banken werden auf Grund der zweiten Säule der Eigenkapitalvereinbarung, dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess, zukünftig stärker auf Ihre Eigenkapitalausstattung sowie der damit verbundenen Risiken überprüft werden.

Um das eigene Risiko ermitteln zu können, muss die Bank folgende vier Risikoarten messen und beurteilen.

Zum einen das Kreditrisiko, wonach Kredite nicht mehr, nicht fristgerecht oder gar nicht mehr zurückgezahlt werden.

Dem Marktpreisrisiko, welches sich aus Kursschwankungen und Zinsänderungen bei kurzfristig gehaltenen Wertpapieren ergibt.

Dem Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, welches das Risiko steigender Zinsaufwendungen für die Einlage von Kundengeldern auf Tagesgeldkonten absichern soll, sowie den sonstigen Risiken.

Die dritte Säule von Basel II sieht vor, dass auch der Markt Anreize für die Banken schaffen soll, ihr Risikomanagement in Ordnung zu halten und laufend zu verbessern. Im Wesentlichen sind alle Informationen für andere Marktteilnehmer transparent zu gestalten. Außenstehende sollen einen Einblick in die Risikosituation und das Verhältnis von Risiko und Eigenkapital in der jeweiligen Bank bekommen.

Diese Informationen sollen dann als Entscheidungshilfe genutzt werden.

Die dritte Säule gliedert sich wiederum in vier Offenlegungsbereiche.

Der Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, der Angaben zur Eigenkapitalstruktur, den Informationen über eingegangene Risiken sowie den Hinweisen auf die Eigenkapitalausstattung.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis / Rechtsquellenverzeichnis V
Anhang VII
1. Einleitung und Historie 1
1.1 Erste Säule 2
1.2 Zweite Säule 3
1.3 Dritte Säule 3
2. MAK`s 4
2.1 Mindestanforderungen der BAFin 4
2.2 Allgemeine Anforderungen 5
2.2.1 Anforderungen an die Geschäftsleitung 5
2.2.2 Kreditrisikostrategie 5
2.2.3 Organisationsrichtlinien 6
2.2.4 Qualifikation der Mitarbeiter 7
2.2.5 Kreditgeschäften in neuartigen Produkten 7
2.2.6 Anforderungen an die Dokumentation 7
2.3 Organisation des Kreditgeschäftes 8
2.3.1 Funktionstrennung 8
2.3.2 Votierung 8
2.3.3 Anforderungen an die Prozesse 8
2.3.3.1 Kreditgewährung 10
2.3.3.2 Kreditweiterbearbeitung 10
2.3.3.3 Kreditbearbeitungskontrolle 10
2.3.3.4 Intensivbetreuung 11
2.3.3.5 Behandlung von Problemkrediten 11
2.3.3.6 Risikovorsorge 11
2.4 Risikoklassifizierungsverfahren 12
2.5 Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Kreditgeschäft 12
2.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Verfahren 12
2.5.2 Verfahren zur Früherkennung von Risiken 13
2.5.3 Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft 13
2.5.4 Berichtswesen / Rechts- und Betriebsrisiken 14
2.6 Auslagerungen 15
2.7 Prüfungen 15
2.7.1 Abschlussprüfung 16
3. Bedeutung für die Banken 16
4. Umsetzung der Vorschriften / Anforderungen mittels Rating 16
5. Das Firmenkundenrating der Volks- und Raiffeisenbanken: BVR II-Rating 19
5.1 Aufbau 19
5.2 Quantitative Faktoren 21
5.2.1 Komponenten 21
5.2.2 Kennzahlenanalyse 21
5.3 Qualitative Faktoren 24
5.3.1 Ratingkriterien 24
5.3.1.1 Management 25
5.3.1.2 Markt 26
5.3.1.2 Kundenbeziehungen 27
5.3.1.3 Wirtschaftliche Verhältnisse 27
5.3.1.4 Weitere Unternehmensentwicklung 28
5.4 Vorbereitung auf das Rating: 28
5.4.1 Notwendige Unterlagen 29
5.4.2 Bankinterner Ratingablauf 31
5.4.2.1 Kreditantrag 31
5.4.2.2 Einreichung der Unterlagen 32
5.4.2.3 Kreditgespräch 32
5.4.2.4 Unternehmensbesichtigung 33
5.4.2.5 Rating-Analyse 34
5.4.2.6 Kreditabschluss 34
5.4.2.7 Rating-Ergebnis/ Noten und Bewertungsskalen 35
5.4.2.8 Ermittlung der Rating-Note 36
5.5 Ermittlung des Kreditzinssatzes 37
5.6 Bedeutung für die Kreditvergabe / Kreditbehandlung 38
5.7 Auswirkungen auf die Bankenlandschaft 39
6. Rating-Advisory 40
7. Der Steuerberater als Rating-Advisor 42
7.1 Qualifikation des Steuerberaters 42
7.2 Unterstützung durch den Steuerberater 43
7.2.1 Auswahl der richtigen Bank 44
7.2.2 Aufbereitung / Erstellung der Unterlagen für das Quantitative Rating 44
7.2.2.3 Jahrsabschluss / Jahresabschlussanalyse 45
7.2.2.3.1 Aufbereitung/Erstellung einer geeigneten Bilanz 46
7.2.2.3.2 Aufbereitung / Erstellung einer geeigneten G+V 49
7.2.2.4 Aufbereitung / Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen 50
7.2.2.5 Aufbereitung / Erstellung eines Strategiepapiers 53
7.2.2.6 Aufbereitung / Erstellung eines Businessplanes 55
7.2.2.7 Aufbereitung / Erstellung von Planungsrechnungen 57
7.3 Optimierung des Ratings 57
7.3.1 kurzfristige Optimierung des Ratings 58
7.3.1.1 Abbau von Vorräten 58
7.3.1.2 Ausnutzung von Skonti 59
7.3.1.3 Nachfolgepolitik 59
7.3.1.4 Kundenzahlungen 60
7.3.1.5 Beziehung zur Bank 60
7.3.1.6 Forderungsmanagement 60
7.3.1.7 Wechselfinanzierung 61
7.3.2 langfristige Optimierung des Ratings 61
7.3.2.1 Reduzierung des Anlagevermögens 61
7.3.2.2 Umschuldung 62
7.3.2.3 Aufbau eines Risikomanagementsystems 62
7.3.2.4 Gewinnthesaurierung 63
7.3.2.5 Kapitalerhöhung 63
7.3.2.6 Aufbau eines Controlling-Systems 63
7.3.2.7 Einführung einer Balanced Scorecard 64
7.3.2.8 Qualitätsmanagement 65
7.3.2.9 Steigerung der Kundenzufriedenheit 66
7.3.3.0 Ausbau vorhandener und Aufbau neuer Kernkompetenzen 67
7.4 Finanzierungsalternativen 68
7.4.1 Leasing 68
7.4.2 Poolbildung 70
7.4.3 Private Equity 70
7.4.3.1 Venture Capital 71
7.4.3.2 Mezzanine-Kapital 71
7.4.3.3 Private Placements 71
7.4.4 Beantragung von Fördermittel 72
8. Abschließende Betrachtung 73
9. Der Steuerberater ist gefordert 74
Literaturverzeichnis 76
Erklärung zur Diplomarbeit 121

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