Das Kennzeichenrecht birgt viele Geheimnisse. Wer jedoch nichts falsch machen möchte beim Schutz seiner Produkte oder Marken, sollte wissen, was die Sigel, Zeichen und Symbole genau bedeuten und wie sie verwendet werden. Hier haben wir die wichtigsten Symbole für Sie zusammengestellt.
Die Trademark
Das Zeichen ™ bedeutet lediglich, dass man eine Bezeichnung oder Marke für sich in Anspruch nimmt, eine rechtliche Sicherung gibt es jedoch nicht. Da dieses Zeichen oft mit rechtlich geschützten Marken verwechselt wird, gilt es als irreführend und sollte nur dann verwendet werden, wenn wirklich eingetragene Markenrechte bestehen.
Die registrierte Marke
Das Zeichen ® oder auch die Bezeichnung „eingetragene Marke“ sind rechtlich geschützt. Diese müssen aber nicht angegeben werden, damit der Schutz wirksam wird. Die registrierte Marke kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
- Das zum Markennamen gehörende Produkt ist schon sehr bekannt und besitzt deshalb Verkehrsgeltung.
- Der Markenname wird in das Markenregister eingetragen.
Eine Marke, die nicht zu einem Produkt, sondern zu einem Dienst gehört, heißt „Service Mark“.
Innerhalb der Europäischen Union reicht es aus, wenn der Name in einem Land registriert ist. Wenn das Produkt exportiert wird, sollte zur Sicherheit erst die Rechtslage geklärt werden, weil das Zeichen ® eventuell missdeutet werden kann.
Das Patent
Als „patentiert“ dürfen ausschließlich Produkte gekennzeichnet werden, die vom Patentamt diesen Schutz erhalten haben. Zwischen Anmeldung und Offenlegung darf der Ausdruck „Patent angemeldet“ verwendet werden. Ein Zeichen oder genaue Bezeichnung für das Patent gibt es nicht.
Das Copyright
Mit dem Copyright © wird verdeutlicht, dass jemand Urheberrechte an einem Werk, wie zum Beispiel einem Text oder einem Bild, besitzt. Dieses Recht entsteht in Deutschland automatisch durch die Schaffung eines Werkes. In anderen Ländern, wie beispielsweise in China, ist eine Registrierung nötig. Im Internet, das über die Landesgrenzen hinaus geht, ist es deshalb sinnvoll, das © zu verwenden.
Das Copyleft
Ein an der Vertikalen gespiegeltes Copyright-Zeichen zeigt, dass ein Werk keinen Urheberschutz besitzt, damit es jeder bearbeiten kann und seine Version wieder zur Verfügung stellen kann. Es ist eine Erfindung der Open-Source-Programmierer und ist rechtlich nicht ganz anerkannt, da das Urheberrecht nach deutschem Recht nicht übertragbar ist.
Der P-Vermerk
Auf CDs und DVDs findet sich das P im Kreis. Es steht für „phonorecorded“. Es weist darauf hin, wer das Recht besitzt, den Tonträger herzustellen. In allen Staaten, die das Genfer Tonträgerabkommen unterzeichnet haben, ist diese Zeichen gültig.
Das Herkunftssiegel bzw. die Herkunftsbezeichnung
Wer dieses Qualitätssiegel besitzt, darf „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) oder „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) auf die Verpackung schreiben. Die EU-Kommission entscheidet darüber in einem Prüfverfahren. Markenschutz bietet das Siegel nicht. Teilweise haben einige Staaten vergleichbare Herkunftsbezeichnungen.
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