VollmachtMit der Unternehmervollmacht für den Notfall vorsorgen

Unfall oder Krankheit können jeden Unternehmer plötzlich treffen. Wenn dafür nicht vorgesorgt ist, kümmert sich niemand um die Belange des Unternehmens. Mit Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht und Notfallordner sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen weiterläuft.

Wozu benötigen Unternehmer eine Vorsorgevollmacht?

Als Unternehmer sollten Sie nicht nur Ihre private Absicherung regeln, sondern auch die unternehmerische. Ein Unfall, eine Krankheit – schnell sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihr Unternehmen zu führen. Deshalb sollten Sie Vorsorge treffen.

Als Unternehmer sollten Sie auf alle Fälle eine Vorsorgevollmacht erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie sich um Ihre persönlichen und Ihre geschäftlichen Belange nicht mehr selbst kümmern können. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.

Die Anwendung der Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass Sie als betroffene Person nicht mehr in der Lage sind, einen Willen zu entwickeln oder diesen verständlich zu artikulieren.

Vorsorgevollmacht sichert die Weiterführung der Geschäfte

Was soll mit dem Unternehmen passieren, wenn Sie es – zumindest vorübergehend – nicht mehr führen können? Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Veräußerung des Unternehmens
  • Aufgabe des Unternehmens
  • Fortführung des Unternehmens

Wenn Sie nicht im Voraus im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmt haben, die Ihre Interessen vertritt, werden die Geschicke Ihres Unternehmens durch einen gerichtlich ausgewählten Betreuer geleitet. Er kann bestimmen, was aus Ihrem Unternehmen wird, muss dabei aber immer in Ihrem Interesse handeln und Vermögensverluste vermeiden.

Doch die erfolgreiche Führung eines Unternehmens setzt Erfahrung und profundes Wissen voraus. Ob dies im Falle eines gerichtlich bestellten Betreuers gegeben ist, ist oft fraglich. Denn ein Betreuer muss keine unternehmerischen Kenntnisse oder Fähigkeiten nachweisen.

Unternehmervollmacht als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht wird in der Regel als Generalvollmacht erteilt. Das heißt, sie berechtigt die entsprechende Person zur Führung des Unternehmens. Allerdings kann es der Fall sein, dass diese Person, auch wenn sie von Ihnen dazu bestimmt wurde, nicht die erforderlichen unternehmerischen Kenntnisse besitzt. Deshalb empfiehlt sich die Unternehmervollmacht als ergänzende Vollmacht für den unternehmerischen Bereich. Im Rahmen der Unternehmervollmacht ist es zudem möglich, bestimmte Handlungsanweisungen zu erteilen.

Sie sollten als Unternehmer deshalb klären, wer im Falle einer Unternehmensfortführung die Leitung des Unternehmens übernimmt. Das ist nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse Ihrer Angehörigen und Mitarbeitenden. Ansonsten droht Ihrem Unternehmen die Insolvenz. Dies gilt insbesondere bei Einzelunternehmern oder für alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Trennen Sie deshalb:

  • Vorsorgevollmacht, mit der Sie Ihre persönlichen und privaten Belange einer Vertrauensperson in die Hand legen, und
  • Unternehmervollmacht, die Sie einer Person erteilen, die sich mit Ihrem Unternehmen gut auskennt.

Bevollmächtigten für Unternehmervollmacht auswählen

Eine automatische Vertretungsberechtigung durch Ehepartner, Verwandte oder Familienangehörige gibt es nicht. Es gelten entsprechend die §§ 164ff. und §§ 662ff. BGB. Selbst vom Gericht bestimmte Ehepartner können nicht komplett frei handeln.

Bei der Auswahl des Bevollmächtigten spielt die fachliche Kompetenz eine wichtige Rolle. Sie können zum Beispiel einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin aus Ihrem Unternehmen die Unternehmervollmacht erteilen. Wenn Sie aus Gründen des Vertrauens die Unternehmervollmacht einem Familienmitglied erteilen und es der Person an den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Führung des Unternehmens mangelt, dann können Sie zusätzlich einen fachlich versierten Betreuer beauftragen, der die Aufgaben des Tagesgeschäfts für Ihr bevollmächtigtes Familienmitglied vorbereitet.

Vollmachten sollten angepasst werden, wenn sich bestimmte Gegebenheiten beziehungsweise Rahmenbedingungen geändert haben. Dies gilt zum Beispiel für neue gesetzliche Vorgaben oder bei Änderung der persönlichen Lebenssituationen. Dafür gibt es spezialisierte Kanzleien. Sie passen Vollmachten an und aktualisieren sie.

Inhalte einer Unternehmervollmacht

Welche Aspekte sollte eine Unternehmervollmacht regeln?

Finanzen

Regeln Sie, wer über Ihre Konten verfügen und auch die dazugehörigen Zugangsdaten (Online-Banking) nutzen darf. Ist Ihre Firma im Handelsregister eingetragen, können Sie der bevollmächtigten Person Prokura übertragen, im Zuge derer die Person all die Geschäfte vornehmen darf, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Sinnvollerweise erteilen Sie auch gleich eine Bankvollmacht.

Kommunikation

Regeln Sie, wer eingehende E-Mails und wer die Post beantworten darf. Auch hier legen Sie fest, wer die dafür notwendigen Zugangsdaten für PC, E-Mail und Dateien nutzen darf.

Geschäftsbeziehungen

Die bevollmächtigte Person sollte die aktuellen Lieferanten kennen, zu denen Ihr Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält, um die Geschäfte mit ihnen weiterführen zu können. Gleiches gilt für wichtige Kunden, aktuelle Aufträge, laufende Ausschreibungen und Projekte.

Notfallordner anlegen

Für den Fall, dass Sie als Unternehmer Ihre Geschäfte nicht mehr weiterführen können, sollten Sie auch einen Notfallordner anlegen, der wichtige Daten enthält:

  • Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort)
  • Bankdaten
  • Finanzstatus des Unternehmens
  • Versicherungen
  • Wichtige Telefonnummern

Dazu im Management-Handbuch

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