GefährdungsbeurteilungWas bei der Auswahl von Anbietern zu beachten ist

Die Pflicht zur Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Vor allem bei der Auswahl von Anbietern für die Beurteilung ist Vorsicht geboten.

Die aktuelle Arbeitswelt ist einem schnellen Strukturwandel unterworfen, der für viele Beschäftigte mit erheblichen Veränderungen im Hinblick auf Arbeitszeit, Arbeitsorganisation oder fehlender Kommunikation am Arbeitsplatz verbunden ist. Beschäftigte sind immer häufiger durch psychische Fehlbelastungen und Stress am Arbeitsplatz gefährdet. Erschwerend kommt hinzu, dass die vom Beschäftigten individuell erlebten Belastungen am Arbeitsplatz in den wenigsten Fällen direkt zu psychischen Erkrankungen führen. Wahrgenommen werden sie dagegen eher in Form psychosomatischer Krankheitsbilder wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Magenbeschwerden. Mögliche Stressoren, Risiken und Gefährdungen in Unternehmen sind:

Soziale Beziehungen

  • Fehlende Anerkennung und geringe Wertschätzung
  • Zu wenig gemeinsame Erfolgserlebnisse
  • Konflikte im Team

Arbeitsorganisation

  • Hohe Arbeitslast
  • Unnötige Zeitfresser
  • Fehlende Kommunikation

Arbeitsplatz

  • Lärm, Gerüche, Temperatur
  • Wenig Mobilität
  • Räumliche Enge oder Großraumbüro

Arbeitsaufgabe

  • Hohe Verantwortung
  • Hohe Komplexität
  • Unter- oder Überforderung

Arbeitsinhalte

  • Wenig Abwechslung
  • Hoher Wiederholungsgrad
  • Geringer individueller Handlungsspielraum

Arbeitsmittel

  • Ungeeignete Werkzeuge oder Maschinen
  • Störanfälligkeit von Maschinen oder Software
  • Schwierige Bedienbarkeit

Seit Januar 2014 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, psychische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen (§§ 4 - 6 Arbeitsschutzgesetz). Diese Pflicht stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. So ist zum Beispiel die Vorgehensweise häufig unklar, obwohl eine Nichterfüllung der Auflagen in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten zu empfindlichen Strafen durch die Gewerbeaufsicht oder sogar zu Regressforderungen seitens der Kranken-, Renten- und Unfallversicherer führen können.

Vor diesem Hintergrund fühlen sich viele Experten berufen, sich dem vermeintlich lukrativen Markt der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu widmen. Unternehmen sollten die diversen Angebote deshalb genau prüfen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Hilfestellung zur Beurteilung von Experten können die folgenden Punkte geben:

Datenerfassung durch erfahrene Praktiker

    Die Datenerhebung sollten nur speziell von der Daten auswertenden Stelle geschulte Kräfte durchführen, die auch nachweislich über fundiertes Wissen und Erfahrung in den Bereichen psychische Gesundheit, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Personal- und Organisationsentwicklung haben. Hier sollten sich Entscheider detaillierte Lebensläufe und gegebenenfalls Referenzen und Zeugnisse vorlegen lassen.

Wichtig für die Datenerfassung ist auch, dass es sich um einen wissenschaftlich anerkannten Erfassungsbogen handelt, der alle für das jeweilige Unternehmen wichtige Themenbereiche praxisrelevant abdeckt. Außerdem sollten Primärdaten erhoben werden, also Daten, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sind.

Wissenschaftliche Datenauswertung und -analyse

    Folgende Fragen sind für die Bewertung von Anbietern für die psychische Gefährdungsbeurteilung wichtig:

  • Gewährleistet die auswertende Institution eine Auswertung und Analyse der Daten auf wissenschaftlicher Basis?
  • Gibt es hierzu Referenzen?
  • Wird sowohl deskriptiv als auch interferenzstatistisch analysiert?
  • Erfolgt eine Plausibilitätsanalyse?
  • Sind die Zielgruppenorientierung und ein späterer Vergleich mit Betrieben aus der gleichen Branche gesichert?
  • Wie hoch ist hier der zur Verfügung stehende Datenbestand der Vergleichsdatenbank?
  • Welche Kennzahlenbereiche werden ermittelt und warum?

Garantie der Datensicherheit

    Experten für die psychische Gefährdungsbeurteilung sollten Datensicherheit garantieren und die Dokumentation in einer sicheren Datenbank vornehmen. Diese sollte auch später noch den Zugriff des betreuten Unternehmens auf seine Daten gewährleistet, etwa im Rahmen anderer Projekte. Handlungsrichtlinien zur Absicherung geben hier etwa die Deutsche Gesellschaft für Evaluation („Standards der Evaluation“) oder die Deutsche Gesellschaft für Soziologie („Ethik Kodex“) vor.

Kenntnis der Gesetzgebung zur Gefährdungsbeurteilung

Um zu verhindern, dass über den Interessenten ein Füllhorn nicht unbedingt notwendiger Aktivitäten ausgeleert wird, sollten die gesetzlichen Forderungen bekannt sein. Hier hilft die folgende Grafik über den geforderten Verfahrensablauf:

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Gewerbeaufsicht eine Beurteilung der Arbeitsplatzbereiche verlangt, also nicht zwingend jedes einzelnen Arbeitsplatzes oder jedes Arbeitnehmers. Dies ist entscheidend bezüglich anfallender Kosten und vor allem auch zu bindender Ressourcen, um die Analyse durchführen zu können.

Sinnvoll kann im Anschluss auch eine ergänzende Mitarbeiterbefragung in einzelnen Arbeitsbereichen sein, bevor sich eine psychische Belastung in einer für das Unternehmen kostspieligen Erkrankung manifestiert. Das ist aber keine Pflicht, schon gar nicht für das gesamte Unternehmen. Diese Entscheidung sollte das betreute Unternehmen selbst treffen können.

Netzwerk der Anbieter für die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, eine „systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten“ durchzuführen, „mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen“. Somit ist die Vorgangsweise nach der Gefährdungsanalyse und der Beurteilung der Ergebnisse durch die Anbieter klar vorgegeben. Auf der Basis der von Experten ermittelten und wissenschaftlich aufbereiteten Daten müssen nun Maßnahmen des Arbeitsschutzes merkmalsbezogen abgeleitet werden.

Auch hier ist vorab bei einem Angebot zu prüfen, ob der Anbieter über ein Netzwerk von Partnern verfügt, die für das jeweilige Unternehmen auch zeitnah angezeigte Maßnahmen qualitativ hochwertig durchführen können. Während die bisher aufgelisteten Merkmale viele Anbieter schon vor Probleme stellt, wird sich spätestens jetzt die Spreu vom Weizen trennen. Der Grund: Auf dem Markt tummeln sich viele Einzelkämpfer, die zwar einzeln oder in loser Zusammenarbeit mit psychischen Gefährdungsbildern arbeiten, doch eine Abstimmung und ein intensiver Austausch untereinander aufgrund des branchenüblichen harten Wettbewerbs oft nicht gegeben ist. Diese intensive Zusammenarbeit ist aber der entscheidende Faktor für ein Unternehmen, um langfristig und nachhaltig Nutzen aus den Maßnahmen zu ziehen.

Kooperation mit unternehmensinternen Experten

Darüber hinaus sollte zusätzlich eine Vernetzung beziehungsweise auch die Zusammenarbeit mit im Betrieb vorhandenen Experten für die Bereiche Ernährung, Bewegung, technische Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Organisationsentwicklung oder Human Capital Management gewährleistet sein. Grundlage dafür sind jahrelange Erfahrungen und ein über viele Jahre aufgebautes Netzwerk.

Da es für Anbieter im Gesundheitswesen Standard ist, eine Zertifizierung ihres jeweiligen Leistungsspektrums vorzunehmen, sollte diese Zertifizierung vorgelegt werden können. Zusätzlich sollten immer die Grundprofession der Netzwerkspartner und der Nachweis auf eine Spezialisierung für den Bereich der psychischen Gefährdung überprüft werden.

Weiterbildung ausgewählter Mitarbeiter

Sind am Ende alle Vorgaben erfüllt und Maßnahmen erfolgreich eingeleitet, geht es darum, den erreichten Status nachhaltig zu sichern, um so auch den wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen. Ein möglicher Weg ist hier, ausgewählte Beschäftigte, die auch in den vorhergehenden Prozess involviert waren, kontinuierlich themenbezogen weiterzubilden.

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