Ob Frikadellen-Klau oder unerlaubte Maultaschen-Mitnahme, langjährige Arbeitnehmer werden wegen scheinbar unbedeutenden Dingen entlassen. Die Meldungen über solche Bagatell-Kündigungen – oftmals sogar fristlose Kündigungen – scheinen gar nicht mehr zu enden. Sogar einem Müllmann drohte die Kündigung, weil er einen Kinderwagen, der weggeworfen wurde, mitnahm. Doch Mehmet Güler hatte Glück: Das Arbeitsgericht Mannheim gestand dem Arbeitgeber zwar zu, dass es sich „objektiv um Diebstahl“ handele, eine Kündigung sei jedoch unverhältnismäßig.
Was so absurd klingt, ist kein aktuelles Phänomen. Dass sich Arbeitnehmer bei ihren Chefs selbst bedienen, gibt es schon lange und in jeder Branche. Da wird mal ein Paket Druckerpapier oder ein paar Rollen Klopapier mitgenommen. Im Büro ist ja genügend davon vorhanden. Wenn die wirtschaftliche Lage schlechter ist und die Gehälter nicht mehr steigen und viele mit einer Entlohnung zurechtkommen müssen, die sich unterhalb des Existenzminimums befindet, wenn wundert es da noch?
Wer einen Kündigungsgrund sucht, findet ihn
Der Knackpunkt ist, dass so manchen Arbeitgebern die Bagatelldelikte gerade recht kommen. Sie müssen sowieso Personal abbauen oder wollen sich schon lange von einem unbequemen Mitarbeiter trennen. Dann sind sie froh, wenn der Mitarbeiter ihnen den Kündigungsgrund selbst liefert. Gründe, über die ein Arbeitgeber sonst gerne hinwegsieht, wenn er den Mitarbeiter behalten will. Mitarbeiter, die sich einen Diebstahl – sei es auch nur ein bisschen Brotaufstrich – vorzuwerfen haben, müssen damit rechnen, dass sie entlassen werden. Diese Methode von Arbeitgebern mag schlimm oder unfair erscheinen, aber so ist es nun einmal.
Tipp für Arbeitnehmer
Geben Sie dem Arbeitgeber keinen Grund und bleiben Sie „sauber“! Das schützt am besten vor einer Bagatell-Kündigung.
Unabhängig davon, was die eigentliche Ursache für die Kündigung ist – die Arbeitgeber nennen bei Bagatell-Kündigungen immer das, was ihnen der eigentliche Anlass ist: Vertrauensbruch. Sie sagen: Diesem Mitarbeiter kann ich nicht mehr vertrauen. Darauf baut die Argumentation auf, wenn es dann zum Gerichtsstreit kommt. Und fast alle Arbeitsgerichte, insbesondere auch das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, folgen dem. Wer weiß, welchen Straftaten sich der Mitarbeiter noch schuldig gemacht hat oder machen wird?
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