Im September starteten wieder viele junge Leute ins Berufsleben. Das heißt für viele Betriebe: Die neuen Auszubildenden treten an. Doch nur wenige Einsteiger haben dauerhaft Spaß daran. Schon nach dem ersten Lehrjahr hat jeder dritte Azubi die Nase voll. Das geht zu Lasten der Betriebe und so wundert es nicht, dass 23 Prozent aller Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst werden.
Gründe für das Scheitern der Jugendlichen und die Qual der Betriebe lassen sich darauf zurück führen, dass die jungen Menschen den falschen Beruf gewählt haben. Das glaubt zumindest das Ausbildungsportal azubister, das zahlreiche Umfragen unter seinen über 40.0000 Mitgliedern durchgeführt hat. Auch wenn sich Jugendliche der Bedeutung einer guten Ausbildung bewusst sind, scheitern sie an der Wahl der richtigen Ausbildung.
Die Hilflosigkeit spiegelt sich etwa darin wider, dass fast jede zweite Berufsentscheidung auf den Empfehlungen von Freunden und Familien beruht. Die Chance ist gering, dass Jugendliche auf diesem Weg einen angemessenen Überblick zu mehr als 500 Ausbildungen bekommen. Das führt dazu, dass sich jeder zweite Jugendliche für einen von 25 Berufen entscheidet. Andreas Diehl, Gründer des Online-Ausbildungsportals azubister, meint:
"Eines der größten Probleme ist, dass es keine Anlaufstelle gibt, die für die passende Berufswahl eines Schülers zuständig ist und die junge Menschen dauerhaft durch diesen Prozess begleitet."
Hinweis
Wenn Sie vor einer Berufswahl stehen oder unzufrieden mit Ihrem jetzigen Beruf sind, finden Sie hier Lösungsvorschläge:
Damit erst gar keine Probleme entstehen
Aus Unternehmenssicht lässt sich meist erst nach einer Weile feststellen, ob die jungen Menschen etwas taugen oder ob sie sogar mehr Sorgen bereiten als Unterstützung leisten. Ist die Probezeit erst einmal geschafft, können sich die Auszubildenden viel erlauben, denn es gibt einen starken Kündigungsschutz.
Dieser ist auch sinnvoll, denn wem in der Ausbildung gekündigt wird, der hat meistens sehr schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Und damit junge Menschen beim Start ins Berufsleben vor diesen fatalen Folgen geschützt sind, ist der Kündigungsschutz berechtigt.
Hinweis
Nach der Probezeit muss der Ausbilder eine fristlose Kündigung aussprechen, um den Auszubildenden nicht weiter beschäftigen zu müssen. Eine fristlose Kündigung kann er aber nur aussprechen, wenn sich der Azubi eine schwere Pflichtverletzung vorwerfen lassen kann, also ein schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegt (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber genau schreiben, welche Pflichtverletzung dem Azubi vorgeworfen wird.
Weitere rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG):
Aufgrund des hohen Kündigungsschutzes besteht das Risiko, dass der Azubi seine Position ausnutzt. Nach der Probezeit
- verliert er plötzlich das Interesse,
- kommt häufiger zu spät,
- befolgt Anweisungen nur noch halbherzig,
- gibt Berichte zu spät ab,
- die schulischen Leistungen nehmen ab und
- im schlimmsten Fall ist sogar Gewalt im Spiel.
Das belastet die Vorgesetzten, die Kollegen und schadet dem Betriebsklima. Im Umgang mit problematischen Auszubildenden stellen sich die Ausbilder dann die Frage: Wie gehe ich mit ihnen um?
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