Düsseldorf (dapd). Erfolg für Samsung: Der koreanische Elektronikkonzern darf seinen iPad-Rivalen "Galaxy Tab 10.1N" in Deutschland weiterhin verkaufen. Das Düsseldorfer Landgericht lehnte am Donnerstag den Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab, mit der Apple den Vertrieb des Geräts in der Bundesrepublik verbieten wollte.
Das Gericht erklärte, Samsung habe das Design des aktuellen Geräts gegenüber dem Vorgängermodell, dessen Vertrieb in Deutschland verboten worden war, so stark verändert, dass kein Verstoß gegen das von Apple eingetragene Europäische Designrecht mehr vorliege. Samsung verstoße auch nicht gegen das deutsche Wettbewerbsrecht.
dapd.djn/re/mwa
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