Berlin (ddp). Zum 1. Januar 2010 stellt die Bundesregierung eine speziell auf den Dienstleistungssektor zugeschnittene Absicherungsvariante der Exportkreditgarantie zur Verfügung. Die neue Leistungsdeckung schütze deutsche Dienstleister im internationalen Geschäft vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mit. Dies betreffe beispielsweise Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service.
Dienstleistungsgeschäfte mit ausländischen Kunden konnten auch bisher schon abgesichert werden, jedoch wurde diese Möglichkeit laut dem Ministerium nur in geringem Umfang wahrgenommen. Die auf die spezifischen Anforderungen des Dienstleistungssektors zugeschnittene Leistungsdeckung ergänze nun das Produktportfolio.
ddp.djn/jwu/pon
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