Aushangpflicht Informieren Sie Ihre Mitarbeiter!

17.02.2009 – Über bestimmte Gesetze und Regelungen, die mit dem Arbeitsplatz und dem Arbeitsschutz zu tun haben, müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter informieren. Transparenz und Genauigkeit sind dabei oberstes Gebot. Lesen Sie, wann und wo Sie welche Informationen veröffentlichen müssen.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ihre Mitarbeiter über arbeitsschutzrelevante Gesetze und sonstige Regelungen zu informieren. Dies geschieht über sogenannte Aushänge, Auslagen oder Bekanntmachungen. Sollte sich die Pflicht aus einem Gesetz ergeben, müssen Sie auf jeden Fall aushängen. Am Ende dieses Beitrags erfahren Sie in einem Überblick, welche wichtigen Gesetze das sind. Natürlich sollten Sie immer überprüfen, welche Branche gemeint und ob Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihr Betrieb überhaupt von der konkreten Aushangpflicht betroffen ist.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Aushang existiert noch eine freiwillige Möglichkeit. Hierbei bestehen Grenzen im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer oder Dritter. In jedem Fall darf der Aushang nicht zu einer Missachtung der Fürsorgepflicht führen oder die betriebsverfassungsrechtliche Zusammenarbeit in Frage stellen.

So kommen Sie Ihrer Aushangpflicht nach

Am besten fahren Sie, wenn Sie den erforderlichen Aushang so platzieren, dass ihn die Arbeitnehmer ohne Schwierigkeiten sehen und lesen können. Möglich ist ein sogenanntes „Schwarzes Brett“ oder bestimmte Aushangsorte, die vom Gesetzgeber in der jeweiligen Vorschrift vorgegeben sind. Beim Aushang am „Schwarzen Brett“ oder „an geeigneten Stellen“ gilt:

  • gute Zugänglichkeit des Aushangs für alle Arbeitnehmer;
  • die Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand sein;
  • bei mehreren Stockwerken oder großen Betriebsteilen muss in jedem dieser Stockwerke oder Betriebsteile ein Aushang erfolgen.

Verstoß gegen die Aushangpflicht

Kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Aushangpflicht nicht nach, können unterschiedliche Folgen greifen. Sie können sich beispielsweise schadensersatzpflichtig machen, wenn ein Schaden eintritt, für den Ihr Verstoß ursächlich ist, das heißt im Umkehrschluss: Hätten Sie ordnungsgemäß ausgehängt, wäre der Schaden nicht passiert. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche können bestehen, wenn betriebsverfassungsrechtliche Regelungen tangiert sind. Bei Wahlen besteht eventuell die Möglichkeit der Anfechtung. In den allermeisten Fällen allerdings handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Hinweis

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann gemäß der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1

Wie: an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme; Aushang oder Auslegen

Inhalt: Abdruck des ArbZG und der auf Grund des ArbZG erlassenen Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 5

Wie: Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik

Inhalt: Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Rechtsgrundlage: §§ 47,48

Wie: Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle im Betrieb

Inhalt: Abdruck des JArbSchG und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde; einen Aushang über Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen

Ladenschlussgesetz (LSchlG)

Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1

Wie: Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle

Inhalt: einen Abdruck des LSchlG und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen mit Ausnahme der Vorschriften, die Verkaufsstellen anderer Art betreffen

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Rechtsgrundlage: § 18

Wie: Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle zur Einsicht; bei Heimarbeiterinnen in den Räumen der Ausgabe und Abnahme

Inhalt: Gesetzestext

Einzelne aushangpflichtige Spezialgesetze und Verordnungen

Hierunter fallen zum Beispiel

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Röntgenverordnung
  • Strahlenschutzverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung

Hier alle aushangpflichtigen Gesetze in der Übersicht (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):

Zwingend aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitsgerichtsgesetz - Auszug
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
  • Jugendarbeitsschutzgesetze
  • Kinderarbeitsschutzverordnung
  • Ladenschlussgesetz
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
  • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen

Zusätzliche zum Aushang geeignete Gesetze

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände können Sie die Gesetze erwerben unter GDA-online.

[dw; Bild: Alina Kenjeeva - Fotolia.com]

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