Es ist nicht verwunderlich, dass das Thema Compliance längst nicht mehr nur Gegenstand von Fachpublikationen ist, sondern sogar den Weg in die Tagespresse findet. Als Ursache dieser Entwicklung beklagen viele Unternehmen eine ständig zunehmende Zahl an Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen, Normen und Standards. Unternehmen aller Größenordnungen laufen dadurch Gefahr, aus Unkenntnis gegen Regeln zu verstoßen. Das zu vermeiden ist Zielsetzung der Corporate Compliance, im IT-Bereich speziell der IT-Compliance.
Compliance-Begriff
In einem allgemeinen, grundlegenden Verständnis ist ein Unternehmen „compliant“, wenn es in seiner Geschäftstätigkeit bestimmte relevante Vorgaben befolgt. Neben dem Begriff der Befolgung werden auch die Begriffe Übereinstimmung, Einhaltung, Konformität, Erfüllung oder Entsprechung verwendet. Welche Vorgaben relevant sind, ist einerseits unternehmensextern vorgegeben, andererseits selbst gewählt.
Stichwort
Compliance liegt demnach vor, wenn alle für das Unternehmen verbindlich vorgegebenen beziehungsweise als verbindlich akzeptierten Vorgaben nachweislich eingehalten werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der nicht nur potenziellen, sondern faktischen Nachweisbarkeit zu.
Nachweisbarkeit ist notwendig, um sich im Verdachts- und Streitfall aus der Affäre ziehen zu können. Notwendige Voraussetzung für die Nachweisbarkeit ist eine lückenlose Dokumentation der Erfüllung von Vorgaben. Dokumentationspflichten sind zudem auch ohne explizite Regelung erforderlich, um den zentralen Managementanforderungen der Transparenz und Kontrolle zu genügen.
Sofern die Vorgaben aus Gesetzen stammen, bedeutet dies, dass sich Unternehmen an geltendes Recht zu halten haben – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Neben Gesetzen, oder besser Rechtsnormen, hat ein Unternehmen jedoch auch weitere Vorgaben aus unterschiedlichen Regelwerken zu beachten. Diese erstrecken sich auf Verträge, die die rechtlichen Vorgaben ergänzen, sowie auf unternehmensinterne und -externe Regelwerke. Die unternehmensexternen beinhalten vor allem DIN- und ISO-Normen und -Standards. In Bezug auf die IT können das zum Beispiel CMMI, ITIL und Cobit sein. Diese können für ein Unternehmen genauso von existenzieller Bedeutung sein wie die Befolgung gesetzlicher Vorgaben.
Vor allem gilt das für Standards, die sich in einer Branche durchgesetzt haben und hier somit eine grundlegende Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit darstellen. Beispiele für unternehmensinterne Regelungen aus dem IT-Bereich sind interne IT-Richtlinien oder IT-Verfahrensvorgaben zur IT-Sicherheit, also zum Beispiel IT-Sicherheitsvorschriften, E-Mail-Richtlinien und Regelungen zum Umgang mit Passwörtern. Aber auch zwischen der IT-Abteilung und den Fachabteilungen vereinbarte Service Level Agreements zählen zu dieser Gruppe. Interne Regelwerke sind aus zweierlei Hinsicht relevant für die Compliance: Zum einen dienen sie in vielen Fällen dazu, die Beachtung der Anforderungen aller anderen Regelwerke sicherzustellen, indem sie konkrete Handlungsanweisungen für die Organisationsmitglieder vorgeben. Hierdurch dokumentieren sie zum anderen nach außen, dass externen Verpflichtungen, insbesondere rechtlichen Vorgaben, nachgekommen wird.

IT-Compliance
Als Spezialisierung des allgemeinen Compliance-Begriffs bezeichnet IT-Compliance einen Zustand, in dem alle für die IT des Unternehmens relevanten Vorgaben nachweislich eingehalten werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die IT-Leistungen ausschließlich unternehmensintern oder (teilweise) durch externe IT-Dienstleister – zum Beispiel im Rahmen von Entwicklungs-, Hosting-, Outsourcing-Verträgen – erbracht werden. Eine weitere Sichtweise versteht IT-Compliance als Einsatz von Soft- und Hardwareprodukten, mit deren Hilfe die Einhaltung von Regelwerken sichergestellt werden kann. In diesem Sinne handelt es sich um „IT-gestützte Compliance“.
IT-Compliance betrachtet die IT als Träger von Compliance-Anforderungen. Bei dieser Sichtweise stellen sich beispielsweise folgende Fragen:
- Welche Rechtsnormen und sonstigen Regelwerke sind für die IT des Unternehmens relevant?
- Welche IT-gestützten Prozesse und Anwendungen sind betroffen und welche Anforderungen sind von ihnen zu erfüllen?
- Welche Risiken resultieren in welcher Höhe aus fehlender oder mangelhafter Compliance der IT?
- Welche Compliance-Anforderungen haben die einzelnen Bereiche der IT (Infrastruktur, Datenhaltung, Betrieb, Prozesse) zu erfüllen?
- Welche technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sind für die Gewährleistung von IT-Compliance zu ergreifen?
IT-gestützte Compliance bedeutet, dass IT als Mittel zum Erreichen von Compliance genutzt wird. Bei dieser Sichtweise stellen sich etwa folgende Fragen:
- Welche Compliance-Anforderungen haben die Geschäftsprozesse zu erfüllen?
- Welche Compliance-Anforderungen kann eine spezifische Hard- oder Software adressieren?
- Welche Hard- oder Softwarelösung ist für die Erfüllung der Compliance-Anforderungen am besten geeignet?
- Wie sind die verfügbaren Compliance-Tools aufeinander abzustimmen?
Es ist offensichtlich, dass beide Sichtweisen ineinandergreifen und insofern beide notwendig sind, um Compliance im Allgemeinen und IT-Compliance im Speziellen zu erreichen. Im Ergebnis liegt eine (auch) IT-gestützte Compliance vor.
Nutzen von IT-Compliance
Neben der selbstverständlichen Pflicht zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften soll IT-Compliance ein Unternehmen vor allem vor wirtschaftlichen Nachteilen als Folge von Rechtsverletzungen bewahren. Es sollen insbesondere Schadensersatzpflichten, Strafen, Buß- und Zwangsgelder, aber auch erhöhte Steuerzahlungen nach Schätzungen des Finanzamts vermieden werden. So kann ein Schaden entstehen, wenn ein Unternehmen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung wichtige Daten und Dokumente nicht vorlegen und damit seiner Beweispflicht nicht nachkommen kann.
Zusätzlich zu monetären Schäden ist ein potenzieller Imageschaden von Bedeutung. Dieser kann sich leicht einstellen, wenn etwa gegen Datenschutznormen verstoßen wird oder Kundendaten missbraucht werden. Die Folgen können negative Publicity, Nachteile bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder gar Kundenabwanderungen sein. Neben dieser Schutzfunktion, die auf die Vermeidung von Nachteilen zielt, ist IT-Compliance mit folgenden Vorteilen verbunden:
Wertbeitrag
Wenn die IT-Abteilung eines Unternehmens ihre Compliance nachweisen kann, führt dies auf vielfältigen Wegen zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes. Erweisen sich bestimmte Standards (zum Beispiel Sicherheitszertifikate) als Markteintrittsbarrieren, ist der Wertbeitrag offensichtlich. Ohne die Konformität zu derartigen externen Vorgaben könnten Umsatzchancen nicht genutzt werden. Andererseits kann mangelnde IT-Compliance zu Abschlägen bei der Bestimmung des Unternehmenswertes im Falle von Unternehmenstransaktionen führen, wenn sich während einer Due-Dilligence-Prüfung IT-Compliance-Risiken offenbaren.
IT-Qualität
Viele Maßnahmen zur Herstellung von IT-Compliance tragen zu einer höheren Qualität von IT-Prozessen bei, insbesondere durch eine höhere Transparenz. Diese führt zu einer verbesserten Steuerungsfähigkeit, aber auch Auditierbarkeit der IT.
IT-Sicherheit und IT-Risiken
Maßnahmen der IT-Compliance, die die Ordnungsmäßigkeit des IT-Betriebs sicherstellen, adressieren zu einem hohen Anteil die IT-Sicherheitsziele der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Hieraus resultieren Nutzenpotenziale für die IT-Sicherheit. Gleiches gilt für das IT-Risikomanagement.
IT-Kosten
Kosteneinsparungen resultieren unter anderem aus der Automatisierung manueller Arbeitsabläufe (beispielsweise bei der Überwachung oder im Reporting), geringeren Kosten in der IT-Administration und -Wartung oder bei der Durchführung von Prüfungshandlungen.
IT-Compliance-Prozess
Durch die Fülle von Rechtsnormen und sonstigen Regelwerken sowie die heute fast durchgängige IT-Unterstützung aller Unternehmensprozesse sind Compliance-Anforderungen nicht mehr lediglich auf steuerliche oder datenschutzrechtliche Belange begrenzt. Vielmehr geht es darum, dass die gesamte geschäftliche Tätigkeit eines Unternehmens „compliant“ mit verschiedensten Regelungen sein muss. Hierzu ist es notwendig, einen Überblick über die relevanten Compliance-Anforderungen zu gewinnen:
- Die Identifizierung von Compliance-relevanten Regelwerken sowie die Ableitung und Dokumentation der Compliance-Anforderungen, die vom Unternehmen mit gegebenenfalls unterschiedlicher Priorität einzuhalten sind. Sie bilden den ersten und wichtigsten Aufgabenbereich eines IT-Compliance-Prozesses.
- Die Schaffung einer betrieblichen Organisation von Prozessen, Verfahrensregelungen, Delegationen und möglichst weitgehend automatisierten Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung aller Anforderungen der IT-Compliance
- Die Information aller in irgendeiner Form im Hinblick auf die bestehenden Verpflichtungen handelnden Betriebsangehörigen und gegebenfalls entsprechend eingesetzter Dritter über die einzuhaltenden Regelungen
- Die Dokumentation der Information und der Organisation und insbesondere deren Überwachung
- Die Einrichtung eines Change Managements zur Reaktion auf neue Entwicklungen der Anforderungen, zum Beispiel innerhalb der aktuellen Rechtsprechung oder erkannter Compliance-Schwachstellen und -Risiken.
Beispiel: Elektronische Personalakte
Wer die Dokumente einer Personalakte in einem elektronischen Archiv beziehungsweise Dokumentenmanagementsystem verwalten möchte, muss sich sowohl um die Aspekte des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) als auch um die Regeln der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme kümmern. Persönliche Daten sind besonders schützenswert, daher muss pro Information genau definiert werden, wer auf welche Daten welchen Zugriff erhält. In der Regel verfügt nur der direkt verantwortliche Personalmitarbeiter über den vollen Lesezugriff, zeitlich begrenzt erhält der Vorgesetzte nur auf einen Teil der Daten Zugriff.
Jeder Zugriff und jede Änderung muss vom System zum Nachweis protokolliert werden, auch wenn ein Dokument exportiert wird. Die Dokumente müssen je nach Typ unterschiedlich lange aufbewahrt und auch unbedingt vernichtet werden, wie zum Beispiel die Abmahnung nach spätestens vier Jahren, meist jedoch schon nach zwei Jahren.
Bezüglich der Aufbewahrung fordern die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) – um einige Anforderungen zur Vermeidung von Verlusten und Manipulationsmöglichkeiten zu nennen – dass Dokumente zeitnah in das Archivsystem überführt werden müssen. Wird ein archiviertes Dokument geändert, muss es als neue Revision abgelegt, das heißt das Original muss unverändert aufbewahrt werden. Damit die Dokumente zu Prüfzwecken wiedergefunden werden können, müssen sie nach entsprechenden Ordnungskriterien indiziert werden.
Die GoBS fordern das Erstellen einer Verfahrensdokumentation zur Beschreibung aller Prozesse, sowohl der organisatorischen als auch der technischen. Ohne diese Dokumentation darf ein Steuerprüfer und auch der Finanzbeamte nicht mit seiner Arbeit beginnen.



