Unternehmen, also nach dem Gesetz nicht-öffentliche Stellen, die mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Ein DSB muss auch bestellt werden, wenn:
- Unternehmen automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die einer Vorabkontrolle unterliegen,
- personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.
In beiden Fällen muss – unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen – ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

