Das Risiko, dass sensible Daten unvollständig, unzugänglich oder nicht mehr vorhanden sind und dass vielleicht die gesamte Kunden- oder Warendatenbank nicht mehr abrufbar ist, kann eine Datenversicherung zwar nicht verhindern, die finanziellen Folgen dagegen aber schon. Denn kaum ein Unternehmen kommt heutzutage noch ohne Kommunikations- und Bürotechnik aus. Diese Technik ist essenzieller Teil des Arbeitsalltags. Auf sie muss Verlass sein. Da kann es nicht nur ärgerlich, sondern auch extrem teuer werden, wenn sie plötzlich beschädigt, zerstört oder entwendet wird und auf wichtige Daten nicht mehr zugegriffen werden kann. Im schlimmsten Fall gehen E-Mails oder Kundendaten komplett verloren.
In einem solchen Fall muss nicht nur das technische Gerät repariert oder ersetzt werden. Vor allem die Aufwendungen für die Datenwiederherstellung oder -beschaffung lassen die Kosten für die Schadenbehebung in die Höhe schnellen.
Versicherungslücken anderer Firmenpolicen
Dass bei Datenverlust die Geschäftsinhaltsversicherung oder andere Unternehmenspolicen greifen, ist ein Trugschluss. Denn der Schutz dieser Policen gilt meist nur für die Hardware, selten auch für Software und elektronische Dokumente. Zu den wichtigsten Policen, die sich auf dem Markt tummeln, zählt die Geschäftsinhaltsversicherung, die für das finanzielle Risiko von Geschäftseinrichtung, Produktionsmaschinen, Computer oder anderen Geräten aufkommt. Sie deckt folgende Risiken ab:
- Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Wasser
Der Schutz dieser Firmenversicherung umfasst das gesamte Geschäftsinventar, jedoch nicht die elektronischen Daten. Im Gegensatz zur Ausschnittsdeckung einer Geschäftsinhaltsversicherung bietet die Datenversicherung eine Allgefahrendeckung.
Neben der Geschäftsinhaltsversicherung gibt es noch eine spezielle Inventarversicherung, die Elektronikversicherung. Doch auch sie hat ihre Grenzen, deckt sie doch ebenfalls nur Schäden an der technischen Einrichtung ab wie etwa Computer-System, die übrige EDV-Technik sowie Telefonanlagen. Zum Leistungsumfang einer Elektronikversicherung zählt die Kostenerstattung für Reparaturen und Wiederbeschaffung der Geräte und Anlagen. Versicherte Risiken sind hierbei neben denen der Geschäftsinhaltsversicherung:
- Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
- Vorsatz Dritter
- Kontruktions- oder Materialfehler
- Überspannung, Kurzschluss
Umfang und Leistung der Datenversicherung
Die Datenversicherung, manchmal auch Softwareversicherung genannt, wird meist als Zusatzbaustein zur Elektronikversicherung angeboten und ist eine sinnvolle Ergänzung des gesamten Unternehmensschutzes. Versichert sind mit der Datenversicherung die finanziellen Folgen für die Wiederherstellung der Daten. Nach dem Kostenumfang zur Datenrekonstruktion bemisst sich auch die Versicherungssumme, während bei der einfachen Elektronikversicherung der aktuelle Listenpreis der neu zu beschaffenden Geräte Berechnungsgrundlage ist.
Die versicherten Risiken der Datenversicherung sind in der Regel dieselben wie bei der Elektronikversicherung. Vom Versicherungsschutz erfasst werden nicht nur elektronische Daten aus Dateien und Datenbanken, sondern auch Software an sich. Denn sind technische Geräte nicht mehr nutzbar, entstehen nicht nur Kosten durch die Datenwiederherstellung. Auch die Beschaffung und das erneute Installieren der Systemprogramme sind Kostenpunkte nach einem Schadensfall.
Nicht abgedeckt sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, Erdbeben, innere Unruhen sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des versicherten Unternehmers und dessen Repräsentanten. Auch die betriebsbedingte Abnutzung, die Alterung der Geräte und Aufwendungen für Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Hinweis
Programme und deren Lizenzen, die vor Jahren erworben wurden, können zum Zeitpunkt des Schadens in der Neuanschaffung einen geringeren Wert haben. Die Datenversicherung kommt also nur für den aktuellen Kaufpreis auf!
Höhe des Versicherungsbeitrags
Nach der Versicherungssumme bemisst sich der Versicherungsbeitrag. Dieser kann daher pro Jahr mehrere hundert Euro betragen. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, oft als Selbstbehalt bezeichnet, minimiert den Jahresbeitrag für die Datenversicherung. Tritt ein Schadensfall ein, begleicht der Versicherte den Schaden bis zur Höhe des Selbstbehalts aus eigener Tasche. Da in der heutigen stark computerisierten Arbeitswelt kaum noch ein Unternehmen ohne Büro-, Kommunikations-, Informations-, Sicherungs- oder Meldetechnik auskommt, sollte die Datenversicherung bei der Absicherung des Unternehmens definitiv eine Rolle spielen.
Wie in anderen Versicherungsbereichen gilt auch beim Schutz von elektronischen Daten: Prävention geht vor. Mit anderen Worten: Datensicherung vor Datenversicherung. Das heißt: Es sollte regelmäßig ein Backup der Unternehmensdaten durchgeführt werden; je häufiger, desto besser, denn damit hält der Versicherte den Schaden so gering wie möglich. Kommt es dennoch zum Schadensfall, sind die Aufwendungen durch die regelmäßige Abspeicherung der Daten auf einem Zweitmedium auf ein notwendiges Minimum reduziert.
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