Arbeitgeber sollten nicht gleich zurückschrecken, wenn sich ein behinderter Bewerber um eine Stelle bemüht. Experten der Karlsruher privaten Personalberatung und Arbeitsvermittlung „Der Jobladen“ etwa bestätigen eine besonders hohe Motivation von Bewerbern mit körperlicher Behinderung. Nach Angaben des Unternehmens waren sie durchweg sehr gut vorbereitet und hätten sich auch schon gedanklich intensiv mit den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes auseinandergesetzt und überlegt, wie sie diese optimal ausfüllen können und welche Hilfsmittel aufgrund der Behinderung dafür benötigt werden. Zum Teil, so die Arbeitsexperten weiter, seien diese Hilfsmittel sogar schon mehrmals im Voraus angeschafft worden.
Behinderung: Definition nach dem Gesetz
Die gesetzlichen Grundlagen für die Beteiligung behinderter Menschen am Arbeitsleben sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) festgelegt. Hier werden allgemein die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Konkret bedeutet das:
- Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen (Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen)
- Besondere Berufsvorbereitungsmaßnahmen
- Schaffung von Voraussetzungen, um an beruflichen Weiterbildungen teilnehmen zu können
- Hilfe, um Behinderten eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder Selbständigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten
Das SGB IX legt fest, wann Menschen als behindert gelten. Im Gesetzestext heißt es:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Als schwerbehindert gelten hingegen Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Denen gleichgestellt sollen Menschen sein mit einem Behinderungsgrad von
weniger als 50, aber mindestens 30.
Positive Folgen fürs Betriebsklima
Die Arbeitsexperten des Unternehmens „Der Jobladen“ bestätigen aus Gesprächen mit Firmen, die einen oder mehrere behinderte Mitarbeiter beschäftigen, ein dauerhaftes Anhalten der Motivation behinderter Beschäftigter auch im Job. Nach Angaben des Unternehmens seien gerade Behinderte in großem Maße loyal eingestellt. Weitere Vorteile, die genannt werden:
- Dankbarkeit gegenüber der Chance, am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen und dadurch höhere Motivation bei der Aufgabenerfüllung
- Besondere Rücksichtnahme von nicht behinderten Kollegen kann zur Verbesserung des Betriebsklimas führen
- Hilfsbereitschaft kann ein Auslöser für ein „Wir-Gefühl“ sein
- Auch Kunden honorieren es, wenn Unternehmen mit der Einstellung behinderter Bewerber soziale Verantwortung übernehmen
Kosten: Förderungsmöglichkeiten für behinderte Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber existieren bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer zahlreiche Förderungsmöglichkeiten. Auf der einen Seite kann es zum Beispiel Zuschüsse von den jeweiligen Integrationsämtern geben, wenn es um die Schaffung und Umgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes geht und der Behinderungsgrad
mindestens 50 beträgt. Teilweise können das bis zu 80 Prozent der entstandenen Kosten sein, etwa für ein behindertengerechtes Auto für den Außendienst oder technische Hilfsmittel beim PC.
Hinweis
Um die Gefahr eines bürokratischen Verwaltungsaufwands zu reduzieren, der mit der Beantragung einer solchen Bezuschussung gegeben ist, stellt das Integrationsamt dem Arbeitgeber einen sogenannten Integrationsberater zur Seite. Er übernimmt alle Kontakte zu Ämtern und sorgt für einen reibungslosen Fluss der Fördermittel.
Fördermittel können auch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den behinderten Mitarbeiter zunächst bis zu drei Monate auf Probe einzustellen. In einem solchen Fall können sich Arbeitgeber das Entgelt von der Agentur für Arbeit in der Regel erstatten lassen. Das SGB III regelt zudem, dass je nach Grad der Behinderung und Alter des Mitarbeiters bis zu zwei Jahre bis zu 70 Prozent des Gehalts erstattet werden. Unternehmen sollten sich also vorsorglich über die einzelnen Möglichkeiten einer Förderung in Form von Bezuschussungen informieren.
Doch Vorsicht: Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit entscheiden. Dies gilt sowohl für die Bewilligung einer Förderung an sich als auch für die Höhe und Dauer der Leistung.
Ausgleichsabgaben bei Unterschreitung der Schwerbehinderten-Quote
Arbeitgeber müssen, je nach Größe beziehungsweise Mitarbeiterzahl, einen bestimmten Anteil schwerbehinderter Mitarbeiter beschäftigen. So will es das Gesetz. Die Regelung im SGB IX sieht vor, dass private und öffentliche Arbeitgeber
- mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen,
- Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen,
- Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen
beschäftigen müssen. Für diese Regelung spielt es keine Rolle, warum der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt und ob er daran schuld ist oder nicht. Es gibt keine Möglichkeit zum Erlass oder zur Ermäßigung der Ausgleichsabgabe. Der Grund: Jeder Arbeitgeber soll einen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben leisten. Primär durch die Beschäftigung dieser Personengruppe, oder eben durch entsprechende Ausgleichszahlungen. Doch aufgepasst: Die Zahlung der Ausgleichsabgabe ist dabei nicht als Ersatz für die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzusehen!
Arbeitszeit, Urlaubsregelung und Kündigungsschutz
Wenn ein Arbeitgeber einen Menschen mit Behinderung einstellt, muss er weitere arbeitsrechtliche Regelungen beachten. Diese betreffen insbesondere die Arbeitszeit, Urlaub und die Kündigung. Folgendes ist zu beachten:
- Ein schwerbehinderter Mitarbeiter kann Überstunden generell ablehnen.
- Er hat fünf zusätzliche Arbeitstage Urlaub pro Arbeitsjahr.
- Während einer sechsmonatigen Probezeit kann ein behinderter Mitarbeiter wie jeder andere auch gekündigt werden.
- Nach dieser Zeit sind Kündigungen möglich, wie für andere Mitarbeiter auch - allerdings muss das Integrationsamt zustimmen.
- Age-Management
- Arbeitgebermarke
- Ausbildung
- Bewerbung
- Fachkompetenz
- Fachkräftemangel
- Frauen im Management
- Mitarbeiterbindung
- Mitarbeiterorientierung
- Mittelstand
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