Eine Betriebsrente ist neben der gesetzlichen Altersrente eine weitere Säule der Altersversorgung, mit der sich die Rentenbezüge von Arbeitnehmern verbessern lassen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die häufig als ein Instrument der Mitarbeiterbindung eingesetzt wird. Die betriebliche Altersvorsorge bieten vor allem große Unternehmen mit vielen Angestellten an, wenn auch inzwischen nicht mehr ganz so häufig wie früher. Denn in Zeiten hoher Lohnnebenkosten wird auch in der Privatwirtschaft über freiwillige Leistungen kritischer diskutiert.
Das heißt aber nicht, dass Mitarbeiter der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind. Die Zusage des Arbeitgebers zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend und kann nicht willkürlich oder bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Aber ein aktueller Fall zeigt, dass wichtige Details zu beachten sind, wenn es um die Frage geht, wer auf eine Betriebsrente Anspruch hat.


