Bewerbungsbetrug Wie sich Personaler vor Schummlern schützen

15.12.2010 – Wenn es nach der 63. Bewerbung immer noch nicht geklappt hat, und kein Vorstellungsgespräch in Sicht ist, greifen Bewerber schon mal zu härteren Mitteln, um endlich einen Job zu bekommen. Sie verschönern ihren Lebenslauf ein wenig und polieren ihn mit unwahren Angaben auf. Die Unternehmen können dabei einen großen Schaden nehmen, wenn sie Kandidaten einstellen, die nicht wirklich die Fähigkeiten besitzen, die sie angegeben haben. Doch Personaler können etwas gegen den Bewerbungsbetrug tun.
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Bild: Kaarsten - Fotolia.com

Was für ein Bewerber! Er ist sympathisch, bringt alle erforderlichen Qualifikationen für die freie Stelle mit, der Lebenslauf ist überragend, er hat viel Berufserfahrung und das passende Alter. Also, der perfekte Kandidat.

Doch nicht alles muss stimmen, was Jobsuchende in ihren Bewerbungen angeben. So gibt es sehr oft kleine Korrekturen, manchmal aber auch richtige Mogeleien mit negativen Folgen, sowohl für das Unternehmen als auch den Kandidaten, wenn alles herauskommt.

Schummeleien in Bewerbungen wie gefälschte Zeugnisse oder erfundene Doktortitel nehmen laut Experten zu. Die Ursachen dafür liegen unter anderem in der harten Konkurrenz der Bewerber um begehrte Stellen. Aber auch die immer höheren Erwartungen der Unternehmer an qualifiziertes Personal und die besseren technischen Möglichkeiten sind Gründe für immer öfter gefälschte Bewerbungen.

Sich in Bewerbungen möglichst positiv darzustellen, ist verständlich und das versucht jeder. Es gibt allerdings eine Grenze und diese ist erreicht, wenn aus der Schönfärberei Falschaussagen werden, die Konsequenzen nach sich ziehen. Fälschungen von Titel, Abschlüssen und Zeugnissen können dazu führen, dass der eingestellte Kandidat eine fristlose Kündigung erhält. Arbeitsrechtlich verhält es sich so: Wenn der Arbeitgeber von einem Bewerber über einstellungsrelevante Daten getäuscht wurde und er ihn bereits eingestellt hat, dann kann er den Arbeitsvertrag anfechten und dem Arbeitnehmer kündigen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber gegenüber dem Bewerber eventuell Schadensersatzansprüche geltend machen.

Geht es jedoch um Aussagen über das Privatleben, können die Bewerber theoretisch erzählen, was sie wollen, auch wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Doch auch diese Lügen haben kurze Beine, wenn im Falle einer Anstellung langsam herauskommt, dass der neue Kollege doch nicht Golf spielt und im Schachclub aktiv ist. Das mindert seine Glaubwürdigkeit und weckt Misstrauen bei Kollegen und Vorgesetzten, was zu schlechten Arbeitsbeziehungen führen kann.

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