Employee Assistance Mitarbeitern in der Krise helfen

Teil 4: Experten-Interview mit Michael Bremmer, Geschäftsführer des Bundesfachverbandes Betriebliche Sozialarbeit (BBS)

Was macht betriebliche Sozialarbeit aus? Darüber sprach business-wissen.de-Redakteur David Wolf mit dem Experten Michael Bremmer.

Herr Bremmer, psychische Krankheiten greifen in der modernen Arbeitswelt immer mehr um sich, die Fehlzeiten deswegen häufen sich. Was läuft hier falsch?

Betriebliche Sozialarbeit existiert in deutschen Unternehmen seit über 100 Jahren. Die Aufgabenstellung hat sich im Laufe der Zeit immer wieder verändert und sich an die Bedürfnisse in den Betrieben angepasst. In den letzten Jahren erleben wir eine Zunahme der Beratungsnachfrage bei Beschäftigten mit psychischen Auffälligkeiten. Die Diagnose, ob eine psychische Krankheit vorliegt, ist nicht Aufgabe des Betriebes, sondern obliegt nur dem Mediziner. Belastungsfaktoren und Zusammenhänge, die Auffälligkeiten, nicht nur psychische, bei Beschäftigten provozieren können, sind ja hinreichend erforscht. Dazu gehören hoher Leistungsdruck, wenig Zeit – auch für Entscheidungen – kurze Arbeitstaktung, oft wenig Anerkennung, geringere Erholungszeiten oder auch wenig Perspektiven.

Sie sprechen einige Belastungsfaktoren für Mitarbeiter an. Hat der Job des Sozialarbeiters nicht mittlerweile Hochkonjunktur?

Michael Bremmer: Unternehmen investieren in betriebliche Sozialarbeit, weil sie ihren Mitarbeitern viel abverlangen.

Sozialarbeit ist unter anderem darauf ausgerichtet, Ausgrenzung und soziale Randständigkeit zu verhindern. Die Unternehmen, die sich für Betriebliche Sozialarbeit als Teil ihrer Personalverantwortung entschieden haben, erkennen und schätzen die positiven Auswirkungen innerhalb des Betriebes. Ein Stellenausbau ist, je nach Größe des Unternehmens, nicht selten.

Ihre Organisation fordert, Betriebliche Sozialarbeit im Arbeitsschutzgesetz festzuschreiben. Warum ist das Ihrer Ansicht nach bislang noch nicht geschehen?

Dies könnte mit der Befürchtung zusammen hängen, dass per Gesetz unnötige Funktionen geschaffen werden, die vordergründig nichts zum Unternehmenserfolg beitragen. Die Praxis zeigt: Sozialarbeit wird sehr oft als „nachsorgende“ Arbeit gesehen, das heißt das Kind muss erst in den Brunnen fallen, bevor etwas unternommen wird. Nach der Selbstmordserie bei Peugeot in Frankreich wurde auch aus den deutschen Unternehmen heraus mehr Mitarbeiterorientierung gefordert, auch eine Etablierung und Ausweitung von Mitarbeiterberatung.

Worin liegen die Vorteile einer gesetzlichen Regelung?

Gute Arbeit lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Der Vorteil einer Betrieblichen Sozialberatung besteht darin, eine fachlich und methodisch fundierte Stelle im Unternehmen zu haben, die gemeinsam mit allen Beteiligten zufriedenstellende Lösungen erarbeitet. Darüber hinaus können Betriebliche Sozialarbeiter die Erkenntnisse ihrer Arbeit direkt in die entsprechenden Unternehmensgremien einspielen und so mittel- bis langfristig Fehlentwicklungen verhindern helfen. Ein weiterer Vorteil besteht in der Vernetzung mit der sozialen Infrastruktur außerhalb des Betriebes.

Wäre das nicht mit noch mehr Aufwand für die Unternehmen verbunden?

Wenn präventive Personalarbeit als Aufwand gesehen wird, dann ja. Sicher hängt dies auch mit der Unternehmenskultur zusammen. Mittel- bis langfristig aber rechnet sich Betriebliche Sozialarbeit auch betriebswirtschaftlich. Die Werkzeuge hierzu  haben wir bereits vor 15 Jahren in einer Kosten-Nutzen-Analyse erarbeitet. Viel wichtiger ist aber, dass dieses Serviceangebot zum Beispiel auch die Mitarbeiterzufriedenheit und Unternehmensbindung erhöht. Damit gewinnt das Unternehmen langfristig mehr, als es investiert.

In Deutschland finden „Employee Assistance Programme“ (EAP) immer mehr Zuspruch. Für Sie eine sinnvolle Ergänzung der Betrieblichen Sozialarbeit oder wie stehen Sie zu dieser Möglichkeit der Mitarbeiterunterstützung?

EAP hat im Vergleich zur Betrieblichen Sozialarbeit andere Wurzeln und somit auch eine andere Philosophie. Der größte Unterscheid zeigt sich bereits in der Etablierung der Sozialarbeiter beziehungsweise EAP-Berater. Während der Betriebliche Sozialarbeiter in die Unternehmensstruktur direkt eingebunden ist, halten EAP-Berater eine gewisse Distanz zum Unternehmen. Beide Formen sind grundsätzlich denkbar, allerdings sollten Unternehmen darauf achten, welche Ziele mit der Implementierung angestrebt werden. Zudem hängt es auch vom jeweiligen EAP-Anbieter ab, wie die eigene Dienstleistung definiert wird. Aus Sicht der Mitarbeiter jedenfalls sind auch beide Modelle denkbar. Manche wenden sich eher an einen Sozialarbeiter, um direkt und im persönlichen Gespräch ihr Anliegen zu klären, andere ziehen die anonymere Beratung, etwa am Telefon vor. Einige Unternehmen haben sogar beide Modelle nebeneinander etabliert, da sie davon ausgehen, dass nur so die Deckung des bestehenden Beratungsbedarfs bei größtmöglicher fachlicher Qualität erreicht wird.

Passt es zusammen, wenn Unternehmen auf der einen Seite in die Betriebliche Sozialarbeit investieren, andererseits aber nicht von hohen, krank machenden Leistungsanforderungen abweichen? Beißt sich da der Hund nicht in den Schwanz?

Je nach Unternehmenskultur kann dies durchaus zusammenpassen. Sicherlich gibt es Unternehmen, die diese Dienste ihrer Belegschaft eher als Alibi zur Verfügung stellen und damit kalkulieren, dass eine hohe Fluktuation entsteht. Viele Unternehmen jedoch investieren in die Betriebliche Sozialarbeit aber auch gerade weil sie ihren Mitarbeitern viel abverlangen. Die Auswirkungen dieser Art von Mitarbeiterunterstützung sind dann etwa eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Ausfallzeiten oder auch bessere Unternehmensbindung. Darüber hinaus müssen wir die Entwicklung aber in einem globaleren Rahmen betrachten. Das Herunterbrechen auf einzelne Unternehmen würde dieser Fragestellung nicht gerecht. Es gilt also, sich gesellschaftlich beziehungsweise politisch  mit Themen der persönlichen Identität, des Wertewandels und der sich verändernden Lebensformen auseinanderzusetzen.

Welche Rolle kommt Führungskräften zu, die psychische Probleme ihrer Mitarbeiter entdecken, und was sollten diese tun – vorausgesetzt natürlich, sie sind nicht selbst der direkte Verursacher dieser Probleme?

Diese Frage ist ein gutes Beispiel dafür, wie notwendig Betriebliche Sozialarbeit ist. Sie zeigt, dass hoher Aufklärungsbedarf im Zusammenhang mit sämtlichen psychosozialen Anliegen besteht und wie groß die Unsicherheit auf Seiten des Vorgesetzten sein kann. Sie zeigt aber, wie sehr manche Führungskräfte mit ihrer Verantwortung überfordert sind. Der Vorgesetzte hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgeverpflichtung und eine Steuerungsfunktion. Er muss sensibel genug sein, Verhaltensänderungen bei seinen Mitarbeitern frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Kann er auf eine Betriebliche Sozialberatung zurückgreifen, wird er in dieser schwierigen Situation entlastet und in seiner Vorgesetztenrolle gestärkt. Hinzu kommt, dass die Inhalte der Beratung der Verschwiegenheit unterliegen und somit einen geschützten Rahmen bieten. Grundsätzlich gilt aber: die Führungskraft ist und bleibt Führungskraft. Dem betroffenen Mitarbeiter müssen die betrieblichen Erwartungen, die Konsequenzen für sein Verhalten, aber auch Unterstützungs- und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Bremmer.

Das gesamte Dossier zum Herunterladen und Ausdrucken

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