Für kleinere Unternehmen, bei denen der Betreuungsbedarf von Kindern der Mitarbeiter gering ist und öfter schwankt, bietet sich eine Kooperation mit anderen Unternehmen an. Wenn ein oder mehrere benachbarte Unternehmen ebenfalls Interesse an Kinderbetreuung haben, kann eine gemeinsame Kindertageseinrichtung gegründet werden. Hier können unterschiedliche Unternehmen oder auch andere Institutionen wie Behörden eine gemeinsame Tageseinrichtung für die Kinder aufbauen und nutzen. Die Vorteile sind:
- Jeder Partner kann sich so viele Betreuungsplätze sichern, wie er braucht.
- Die Investitions- und Betriebskosten teilen sich mehrere Unternehmen.
- Belegungsschwankungen sind leichter abzufangen.
- Großer Gestaltungsspielraum, da die Unternehmen selbst entscheiden können.
Kleinere Unternehmen können meistens ganz anders auf Mitarbeiter mit Kindern reagieren, weil die Entscheidungswege kurz sind und alles individueller geregelt werden kann. Das beweist dieses Beispiel:
Beispiel: Das Baby einfach mit ins Büro nehmen
Eine Mitarbeiterin des Online-Magazins www.existenzielle.de nimmt ihr Neugeborenes zur Arbeit mit. Das funktioniert, weil es ein ziemlich kleiner Betrieb ist, weil das Baby noch klein ist und weil es ein sehr ruhiges Baby ist. Die Chefin Andrea Blome wollte nicht lange auf ihre Mitarbeiterin Franca Di Matteo-Pierre verzichten und die frischgebackene Mutter wollte wegen ihres Sohnes Henri keine lange Pause machen. So ist es für alle die beste Lösung, das Baby ins Büro mitzubringen, zumindest vorerst. Und wenn es irgendwann nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, weil das Kind nicht mehr so still ist, wird sich eine andere flexible Lösung finden. Blome meint:
„[...] wenn Henri älter wird und nicht mehr so friedlich in seinem Bettchen liegen will, während Mama in die Tasten haut oder telefoniert, dann finden wir eine neue Lösung, die flexibel ist und zu unseren Bedürfnissen passt.“
Lesen Sie mehr über das Büro-Baby Henri:
Henri ist da: Von einem Büro-Baby lässt sich eine Menge lernen
Wo Unternehmen Unterstützung bekommen
Unternehmen, die sich für betriebliche Kinderbetreuung entschieden haben, sind meist auf eine Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen angewiesen, weil Kinderbetreuung selten zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehört.
Erste Ansprechpartner sind die lokalen Jugendämter. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere die entsprechenden Ansprechpartner bei Kirchen, Wohlfahrts- und Jugendverbänden, bieten ebenfalls Unterstützung und Informationen für Unternehmen an. Zudem unterstützen zahlreiche lokale und überregionale Dienstleister Unternehmen bei der Suche nach der optimalen Kinderbetreuung. Viele hilfreiche Tipps und Arbeitshilfen finden Sie auch im Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung
Hinweis
Das Unternehmen Konzept-e hat sich auf die Beratung von Non-Profit Unternehmen im Bereich Bildung und Soziales spezialisiert und ist Ansprechpartner für das Thema Aufbau und Organisationsentwicklung von betriebsnahen Kindertagesstätten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung
- Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln: Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010
- Unternehmen, die sich ihre familienbewusste Personalpolitik zertifizieren lassen möchten, können dies mit dem „audit berufundfamilie“ von der Hertie-Stiftung tun. Weitere Informationen: www.beruf-und-familie.de
Das gesamte Dossier zum Herunterladen und Ausdrucken
- Teil 1: Familienfreundliche Personalpolitik: Arbeitgeber unterstützen Mitarbeiter mit Kindern
- Teil 2: So unterstützen Unternehmen Mitarbeiter mit Kindern
- Teil 3: Alleinerziehend und trotzdem Karriere gemacht
- Teil 4: Familienfreundlichkeit auch in Kleinunternehmen umsetzbar
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