Mitarbeiter bewerten Feedback ist mehr als das formale Gespräch zur Leistungsbeurteilung

06.05.2011 – Wenn Vorgesetzte die Leistungen ihrer Mitarbeiter beurteilen sollen, kann es schnell zu weitreichenden Konflikten kommen. Oder sie einigen sich stillschweigend darauf, den formalen Vorgaben des Unternehmens einfach dadurch genüge zu tun, dass keiner dem anderen weh tut. Gespräche zur Leistungsbeurteilung sind so aufwändig und haben viele negative Nebenwirkungen. Deshalb sollten sie regelmäßige Rückmeldungen und Feedback nur ergänzen. Und Vorgesetzte sollten auf sie richtig vorbereitet werden.
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Ein oder zwei Mal im Jahr sprechen die Vorgesetzten mit ihren Mitarbeitern über deren Leistung. Sie erfüllen damit oft nur eine Vorgabe, weil ihr Unternehmen formale Feedbackgespräche mit einer Leistungsbeurteilung eingeführt hat. Manchmal geht es darum, eine allgemeine Rückmeldung zu geben, damit der Mitarbeiter erkennt, wo er steht, was er gut macht und was besser sein könnte. Solche klärenden Gespräche gehen in vielen Unternehmen im Alltag unter und so kann das vorgeschriebene Mitarbeiter- oder Leistungsbeurteilungsgespräch eine Hilfe für beide Seiten sein – den Vorgesetzten und seinen Mitarbeiter und für ihr Verhältnis miteinander.

In anderen Unternehmen ist dieses Gespräch nur ein lästiges Übel. Eine Formalität, die sich die Personalmanager ausgedacht haben und die nun einmal erledigt werden muss. Der Chef und sein Mitarbeiter gehen die Formblätter schnell durch, einigen sich auf eine Bewertung, die niemandem weh tut, aber auch nichtssagend ist. Kreuzchen machen, Noten eintragen, Hände schütteln, alles klar, zurück zur Arbeit.

In manchen Fällen geht es aber auch richtig zur Sache, wenn die Leistungsbeurteilung ansteht. Da wird abgerechnet, nicht nur inhaltlich, sondern auch persönlich. Nicht nur, weil es um das Gehalt (Leistungszulagen), um die Karriere oder um die Anerkennung der Mitarbeiterleistung in der Abteilung geht. Alle möglichen Faktoren der Zusammenarbeit, des Miteinanderauskommens, der Sympathie und der Antipathie spielen mit. Und das kann zu Konflikten zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter führen. Oder es wird sogar die ganze Atmosphäre im Unternehmen vergiftet.

Das Problem: Feedbackgespräche und formale Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Bewertung eines Mitarbeiters werden in der Praxis stark vermischt. Ihr jeweiliger Zweck wird nicht erkannt und viele Führungskräfte sind mit der richtigen Vorgehensweise nicht vertraut. Die Gespräche zur Leistungsbeurteilung führen bei den einen zur Gleichgültigkeit und bei den anderen verbreiten sie Angst und Schrecken.

Stichwort

Bei der Leistungsbeurteilung stellt der Vorgesetzte eines Mitarbeiters fest, ob und in welchem Maß der Mitarbeiter vereinbarte Ziele oder die festgelegten Anforderungen an seinem Arbeitsplatz erfüllt hat. Dazu zieht er Indikatoren heran und misst deren Ausprägung. Da es sich in sehr vielen Fällen um qualitative Indikatoren handelt, muss die Ausprägung geschätzt oder über ein Punkte- oder Notensystem beurteilt werden.

Die Beurteilung der Persönlichkeit stellt fest, welche Kompetenzen er unabhängig von den Anforderungen an seine Stelle mitbringt.

In vielen Unternehmen ist die Leistungsbeurteilung formalisiert. Die Vorgehensweise und das Bewertungssystem sind für alle Führungskräfte verbindlich vorgegeben.

Was leistet die Leistungsbeurteilung?

Die meisten Mitarbeiter wollen wissen, woran sie sind. Wie ihre Leistung im Unternehmen beurteilt wird und wie zufrieden der Vorgesetzte mit ihrer Arbeit ist. Wenn es Mängel gibt, wollen sie diese erkennen und abstellen. Sie wollen ihre Arbeit gut erledigen und dabei auch immer besser werden. Damit es bei der Bewertung fair und transparent zugeht, haben viele Unternehmen ein formales System der Leistungsbeurteilung eingerichtet. Die Vorgesetzten wissen dann, wie sie vorgehen müssen und die Mitarbeiter können erkennen, wie sie bewertet werden. Dabei gelten strenge Regeln. Die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze bedarf zudem der Zustimmung des Betriebsrates (§ 94 Abs. 2 BetrVG).

Hinweis

In einigen Branchen wurden unternehmensübergreifende Verfahren entwickelt und von den Betrieben übernommen. Dazu zählt der Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV). Er setzt eine schlüssige Einstufung eines Arbeitsplatzes voraus und sieht dann regelmäßige Leistungsbeurteilungen vor, bei denen überprüft wird, inwieweit der Mitarbeiter den Anforderungen an seinem Arbeitsplatz genügt.

Leistungsbewertungen gibt es auch im Öffentlichen Dienst. Nach dem §18 TVöD werden systematisch (Vergabe von Punktwerten entlang einer Skala) und aufgrund definierter Erwartungen (Soll-Profile mit Bezug zur Aufgabe) die Leistungen der Mitarbeiter üblicherweise jährlich bewertet. Das hat auch Auswirkungen auf deren Gehalt.

In der Praxis sind solche starren und formal geregelten Prozesse problematisch. Wenn es wirklich um die Sache geht, also eine Rückmeldung zur Qualität der Arbeit, dann sollte diese nicht einmal im Jahr gegeben werden, sondern immer dann, wenn sie angebracht ist. Ein Lob kann jederzeit und immer ausgesprochen werden, wenn der Mitarbeiter besonders gute, überdurchschnittliche und so nicht erwartbare Leistungen gezeigt hat. Mängel und Fehler müssen möglichst gleich unter vier Augen angesprochen werden, wenn sie in Erscheinung treten. Nur dann kann der Mitarbeiter den Bezug herstellen, Verständnis aufbringen und zur Verbesserung seiner Leistung beitragen.

Die jährliche Rückmeldung mit Leistungsbeurteilung ist immer sehr subjektiv, verzerrt und oft willkürlich. Denn es dürfte keinen Vorgesetzten geben, der peinlich genau Buch führt und Kreuzchen macht, wenn ein Mitarbeiter etwas gut oder schlecht gemacht hat. So sind Konflikte vorprogrammiert und am Ende geht der Mitarbeiter mit weniger Vertrauen und Motivation aus dem Gespräch.

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