Ankündigungsfrist bei Arbeiten auf Abruf

Wenn Sie vereinbart haben, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringen, gilt eine Abruffrist von vier vollen Kalendertagen. Zudem muss der Abruf an einem Werktag angekündigt werden. Nutzen Sie hierfür die Berechnungstabelle in dieser Checkliste. So haben Sie im Blick, wann Sie Mitarbeitende spätestens informieren müssen, wenn diese an einem bestimmten Tag arbeiten sollen.
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