Arbeitsschutz Prävention statt Unfallanalyse

23.02.2010 – Neue Arbeitsprozesse, Zeitdruck und Termindruck. Veränderungen der modernen Arbeitswelt haben Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Die Devise: Präventiver Gesundheitsschutz statt Ursachenanalyse. Voraussetzung: Die nachhaltige und systematische Integration des Arbeitsschutzes in die Sicherheitskultur von Unternehmen. Unser Experten-Interview zeigt: Die Praxis sieht meist anders aus.

„Es ist noch keiner erstunken, aber schon viele sind erfroren.“ Mit diesem konstruierten Zitat eines sich ärgernden Mitarbeiters über die Absicht seiner Kollegin, trotz Minusgraden draußen das Fenster fürs Lüften öffnen zu wollen, beginnt eine Pressemeldung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Es geht um das geeignete Raumklima und um die Tatsache, dass es eine einheitliche Wohlfühltemperatur nicht gibt.

„Behaglichkeit ist eine individuelle Empfindung“, sagt  Kersten Bux, Experte für Raumklima von der BAuA. Verschiedene Personen könnten die gleiche Temperatur als angenehm, zu warm oder zu kalt empfinden. Deshalb sei während der Heizperiode im Büro eine Temperatur zwischen 20 und 24 Grad empfehlenswert, so Bux weiter. Gleichzeitig weist er auf eine Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) hin, die eine Mindesttemperatur von 20 Grad für leichte Tätigkeiten im Sitzen vorschreibt.

Das fiktive Beispiel zeigt: Sogar für die richtige Raumtemperatur gibt es in Deutschland eine gesetzliche Regelung. Die für die korrekte Raumtemperatur im Sitzen findet sich in der ASR 6 und bezieht sich auf den § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dem Gesetzgeber scheint also viel daran gelegen, dass sich Mitarbeiter beim Arbeiten wohl fühlen, nicht frieren oder gar schwitzen und  deshalb vielleicht erkranken. Also legt er flugs eine von Staats wegen für gut befundene „Wohlfühltemperatur“ fest in der Hoffnung, damit etwas für den Schutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zu tun.

Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz lauern überall

Nahezu jeder Bereich des Arbeitslebens wird in irgendeiner Weise durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Richtlinien geregelt. Für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes sorgt in Deutschland das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem. Das bedeutet: Mit dem Erlass von Arbeitsschutzregelungen und Unfallverhütungsvorschriften und deren Durchführung sind sowohl der Staat (Bund und Länder), als auch die Unfallversicherungsträger beauftragt. Hinzu kommen noch Richtlinien von Seiten der Europäischen Union (EU), die auf eine Harmonisierung der Arbeitsschutzregelungen in den Mitgliedsländern abzielen.

So zahlreich die Vorschriften beziehungsweise Regelwerke für den Arbeitsschutz sind, so umfangreich sind auch die Gefahren, die sich für die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ergeben können – Bürohengste eingeschlossen:

  • Gefahrstoffe: Vor allem in Industriebereichen, wo mit entzündlichen, giftigen oder sogar krebserregenden Stoffen gearbeitet wird. Dazu zählen aber auch biologische Arbeitsstoffe wie etwas Bakterien, Pilze oder Viren, die Infektionen verursachen können.
  • Physische Belastungen: Dies fängt bei einer schlechten Sitzhaltung am Büroschreibtisch an, geht über einseitige Körperbelastungen bis hin zu Gesundheitsschäden aufgrund von schwerem Heben oder Tragen.
  • Arbeitsumgebung: Mangelnde Beleuchtung, schlechte Luft oder zu viel Lärm können sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken.
  • Psychische Belastungen: Ein autoritärer Führungsstil, mangelnde Erholungsmöglichkeiten, zu lange Arbeitszeiten, ein schlechtes Betriebsklima, Überforderung oder Unterforderung, Mobbing. Die Liste der Faktoren, die negativen Stress verursachen, ließe sich wohl endlos fortführen.

Dass eine sichere Arbeitsumgebung auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist, zeigen die Kosten für Produktivitätsausfälle, die den Volkswirtschaften jährlich aufgrund von Arbeitsunfällen entstehen. Schätzungen der BAuA zufolge lagen die gesamtwirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2008 in Deutschland bei insgesamt 43 Milliarden Euro. Zugrunde legte die Organisation dabei 456,8 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage.

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stirbt weltweit alle 15 Sekunden ein Arbeitnehmer an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Das sind hochgerechnet auf ein Jahr rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer. In dieser Zeit gingen vier Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder 1,25 Billionen US-Dollar aufgrund von direkten oder indirekten Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten flöten.

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