Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Campen ist in Deutschland beliebt. Aber welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn der Wohnwagen auf dem Dauercampingplatz Schaden nimmt? Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass für diese Fälle eine Campingversicherung erforderlich ist. Wer mit seinem Wohnwagenanhänger unterwegs ist, hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn während der Fahrt ein Unfall passiert. Dauercamper haben ihren Wohnwagen jedoch meistens abgemeldet und brauchen eine Campingversicherung. Immerhin lauern auf dem Campingplatz zahllose Gefahren.
Der Caravan kann einen Brandschaden erleiden oder bei Hagelschlag mächtig verbeult werden. Die Außenverglasung kann dabei zu Bruch gehen oder der Platz überschwemmt werden. Bei solchen und ähnlichen Schäden kommt eine Campingversicherung zum Tragen. Sie ersetzt aber nicht nur Schäden am Wohnwagen selbst. Sie tritt auch bei Beschädigungen an Zelten, an Unterhaltungselektronik oder am beweglichen Inventar ein. Bis zu einer bestimmten Zeit erstattet sie den Neuwert. Voraussetzung für die Schadensregulierung ist allerdings, dass sich der Wohnwagen auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager befindet. Zudem ist er auch beim Transport versichert.
ddp.djn/ome/nas/mbr
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