München (dapd). Statt ein paar Hundert Euro Steuererstattung erhielt ein Steuerzahler vom Finanzamt eine Gutschrift von mehr als 80.000 Euro. Der Bundesfinanzhof (Az.: VII R 55/10) musste nun klären, ob der Betrag zurückgezahlt werden muss, wenn die Verjährungsfrist - wie hier nach acht Jahren - lange abgelaufen ist.
Der Mann darf das Geld demnach behalten, weil der Fehler lag beim Finanzamt lag, das sich schlicht verrechnet hatte. Es müsse nach so langer Zeit Rechtssicherheit einkehren und der Steuerzahler müsse wissen, ob er noch mit Nachzahlungen zu rechnen habe. Im Grundsatz gilt deshalb: Nach Ablauf der entsprechenden Frist darf das Finanzamt keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen.
dapd.djn/ome/K2120/rad
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