Karlsruhe (dapd). Wer beim Baumfällen Schäden verursacht, kann mit Unterstützung seiner Haftpflichtversicherung rechnen. In einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hatte ein Mann beim Fällen einer Pappel am Nachbargrundstück einen Schaden von 7.200 Euro angerichtet, weil die Pappel das Dach beschädigt hatte. Kein Fall für die Haftpflicht, beschied der Versicherer daraufhin, da Baumfällen eine "ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung" und damit nicht versichert sei. Doch der BGH war anderer Ansicht: Gartenarbeiten - auch an Bäumen - sind normale Tätigkeiten von Privatleuten und natürlich versichert.
(Aktenzeichen: BGH IV ZR 115/10)
dapd.djn/ome/K2120/ph
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