München (dapd). Wer eine private Rente vom Versorgungswerk der Presse bekommt, muss auf die Leistungen keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 5 KR 161/09) hervor.
Die Krankenkasse hatte ihre Forderungen damit begründet, dass es sich um eine Rentenzahlung eines berufsständischen Versorgungswerks handle. Damit würden auf die Rente Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Der Betroffene wollte jedoch nicht zahlen und verwies darauf, dass er die Beiträge ausschließlich aus eigenen Mitteln aufgebracht habe, und nicht etwa sein ehemaliger Arbeitgeber die Beiträge gezahlt habe. Damit bestehe auch keine Verpflichtung, Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Das Gericht sah das genauso. Es kann keine Beitragspflicht bestehen, wenn der Angestellte selbst den Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat, selbst Versicherungsnehmer war und auch die Beiträge gezahlt hat.
dapd.djn/T2012122102407/ome/K2129/rad
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