Düsseldorf (dapd). Arbeitgeber dürfen Beschäftigten fristlos kündigen, die "Schmiergeld" von Geschäftspartnern annehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 6 Sa 1081/11). Die Richter hielten es für erwiesen, dass der Kläger, ein zuletzt als Bankdirektor beschäftigter Arbeitnehmer, von einem Geschäftspartner die Bezahlung verschiedener privater Bauleistungen angenommen habe. Diese Schmiergeldzahlung berechtigte den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung.
Hingegen durfte die vom Bankdirektor beklagte Bank die bis zur Kündigung aufgelaufenen Tantiemen des Klägers nicht einbehalten. Eine Vertragsklausel, die eine leistungsabhängige Gehaltszulage bei Ausscheiden vor Jahresende vollständig entfallen lasse, sei allgemein unwirksam, befanden die Richter.
dapd.djn/rog/K2120/mwa
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