Ministerium erläutert Arbeitsschutzregeln für Jugendliche

Berlin (dapd). Das Bundesarbeitsministerium informiert in einer neuen Broschüre über die Arbeitsschutzregelungen für Kinder, Schüler und Jugendliche. Erläutert werden die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften für Kinder, das heißt Jungen und Mädchen unter 15 Jahren beziehungsweise mit voller Schulpflicht, sowie für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren.

Im Detail geht die Broschüre unter anderem auf die besonderen Urlaubsregelungen für Jugendliche in betrieblicher Ausbildung beziehungsweise regulärer Beschäftigung ein. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Azubis unter 16 Jahren Anspruch auf 25 freie Arbeitstage, unter 17 Jahren auf 23 und unter 18 Jahren auf 21 Arbeitstage im Jahr.

Zudem erfahren Jugendliche, welche Arbeiten ihnen auf keinen Fall übertragen werden dürfen und an wen sie sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Ausbildungsbetrieb beziehungsweise Arbeitgeber wenden können. Für die genaue Information sind in der Broschüre auch das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Gesetz zum Verbot der Kinderarbeit in der geltenden Fassung abgedruckt.

Die Broschüre "Klare Sache - Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung" ist kostenfrei auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums erhältlich (www.bmas.de, Link Service, Publikationen).

dapd.djn/rog/K2120/mwo