Dortmund (dapd). Wer seine private Krankenversicherung beim Wechsel in die gesetzliche Kasse nicht ordnungsgemäß kündigt, muss die Beiträge weiter zahlen. Das entschied das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen: 2 O 209/11).
In dem Fall ging es um eine Studentin, die zum Studienbeginn in die gesetzliche Kasse wechselte. Der Vater wies die Versicherung auf den Wechsel hin. Der Versicherer verlangte daraufhin den Nachweis, dass die Tochter davon Kenntnis erlangt habe. Die legte der Mann nicht vor und behauptete, das entsprechende Schreiben nicht bekommen zu haben. Weiterhin verwies er darauf, dass die private Krankenversicherung von dem Wechsel in die gesetzliche Kasse gewusst habe. Sie habe die Beiträge danach zu Unrecht abgebucht.
Das sah das Gericht anders. Der Vater hätte die Versicherung der Tochter ordnungsgemäß kündigen müssen, der Hinweis auf den Wechsel der Tochter in die Kasse reiche nicht. Damit musste der Mann die Beiträge bis zur ordnungsgemäßen Kündigung weiterzahlen.
dapd.djn/ome/K2120/ph
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