Berlin (ddp.djn). Deutschland baut auf erneuerbare Energien. Unter diesem Motto informiert das Bundesumweltministerium über die Förderangebote rund um das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das am 1. Januar 2009 für neu gebaute Gebäude in Kraft trat.
Unter der Internetadresse waerme-mit-zukunft.de können sich Interessenten mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Fördermöglichkeiten vertraut machen. Als Kooperationspartner bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) Hausbesitzern und Fachleuten umfassende Informationen und praktische Tipps rund um den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die Verbraucherzentralen sowie der Verband der Privaten Bausparkassen beraten Eigenheimbesitzer bei Fragen zur Umsetzung und zur Finanzierung.
Allein für das laufende Jahr stellt das Bundesumweltministerium 400 Millionen Euro Fördergelder bereit, um zum Beispiel den Einsatz von Solarthermieanlagen, Pellet-Heizungen oder Wärmepumpen zu fördern.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor vorantreiben. Ziel des geplanten Gesetzes ist, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis 2020 von derzeit sechs auf dann 14 Prozent zu erhöhen. Dies soll mittels einer Regelung gelingen, die bei Neubauten den Einsatz entsprechender Anlagen verpflichtend vorschreibt.
ddp.djn/kaf/mwo
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