München (dapd). Wer als Arbeitnehmer mindestens eine Woche auswärts tätig ist, kann die Kosten für Telefongespräche als Werbungskosten absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof. In dem Fall hatte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 Euro geführt. Die Kosten machte er vergeblich in seiner Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend.
Das Finanzgericht gab der Klage statt, der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil in der Revision. Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts - etwa mit Angehörigen und Freunden - regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur noch dann regeln, wenn - wie durch Telefonate - Mehrkosten in Kauf genommen werden. Diese müssen dann auch steuerlich anerkannt werden.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 50/10)
dapd.djn/T2012122102261/ome/K2120/rad
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