Kassel (dapd). Wenn Kinder von ihren Eltern Grundvermögen geschenkt bekommen, laufen sie Gefahr, dass sie auch Steuerschulden mit "geschenkt" bekommen. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts (Aktenzeichen: 3 K 1122/07) hervor.
In dem Fall hatte eine Tochter 2003 das Haus der Eltern geschenkt bekommen. Das Finanzamt wollte Steuerschulden aus dem Grundbesitz vollstrecken, da die Grundstücksübertragung zu einer Gläubigerbenachteiligung geführt hatte. Die Tochter wandte ein, dass sie mit dem Grundstück Verbindlichkeiten und ein Wohnrecht zugunsten der Eltern und eines Onkels übernommen hatte. Das Grundstück sei demnach stark belastet gewesen, von einer Gläubigerbenachteiligung könne keine Rede sein.
Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Finanzamts. Zum einen war das Grundstück im Verhältnis zum Wert nur zu einem Teil belastet, zum anderen kann das Wohnrecht der Eltern wegen der Gläubigerbenachteiligung des Finanzamts nicht in den Wert eingerechnet werden. Damit musste die Tochter die Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen dulden.
dapd.djn/ome/K2120/rad
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