Berlin (dapd). Vermieter müssen auch bei starkem Frost eine Mindesttemperatur in der Wohnung gewährleisten. Tagsüber müssen es zwischen 20 und 22 Grad Celsius in der Wohnung sein, nachts reichen 18 Grad Celsius aus, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) informiert. Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr ausreichen soll, seien unwirksam.
Werden diese Mindesttemperaturen nicht erreicht, liegt laut DMB ein Wohnungsmangel vor, der zu einer Mietminderung berechtige. Der Vermieter sei verpflichtet, diesen Mangel abzustellen.
Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist den Angaben zufolge eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Werde es in der Wohnung nur maximal 18 Grad Celsius warm, sei eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar. Bleibe es in der Wohnung auf Dauer kalt und drohten Gesundheitsschäden, sei der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
dapd.djn/kaf/K2120/mwo
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