Wuppertal (dapd). Versicherer müssen ihre Kunden nicht automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12). Es würde den Versicherer nach Einschätzung des Gerichts unzulässig überfordern, wenn er dem Kunden auch über Änderungen, die bereits vor längerer Zeit eingetreten sind, in Kenntnis setzen müsste.
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