Magdeburg (ddp.djn). Wenn ein Autoversicherer nach einem Unfall die Reparaturkosten übernimmt, muss er dem Geschädigten unverzüglich eine entsprechende Zusage machen. Tut er das nicht, muss er die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen, wenn der Geschädigte diese nicht vorstrecken kann. Das hat das Amtsgericht Magdeburg (AZ: 140 C 2459/08) entschieden.
In dem Fall war die Schuldfrage eindeutig geklärt, die Werkstatt verlangte aber eine entsprechende Zusage, weil die betroffene Autofahrerin die Kosten nicht vorstrecken konnte. Die Versicherung aber ließ die Frau und Werkstatt hängen und sich selbst mehrere Wochen Zeit mit der Zusage. Das geht nicht, befanden die Richter und verurteilten die Versicherung dazu, die entstandenen Kosten für den Mietwagen zu übernehmen, der wegen der verzögerten Reparatur notwendig geworden war.
ddp.djn/ome/jwu/
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