Handwerkerleistungen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung gilt für alle Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die von einem Handwerker durchgeführt werden. Durch eine Reform im Jahre 2008 wurde die für die Steuerermäßigung gemäß § 35a Einkommensteuergesetz geltende Höchstsumme vom Gesetzgeber von 600,- Euro auf 1.200,- Euro verdoppelt.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt klargestellt, dass der neue Höchstbetrag in Höhe von 1.200,- Euro für Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. Handwerkerleistungen aus dem Jahr 2008 können dagegen nur bis zu maximal 600,- Euro bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, hier gilt für die Steuerermäßigung noch der alte Maximalbetrag. Die neue verdoppelte Höchstgrenze in Höhe von 1.200,- Euro wird also vom Finanzamt erst für Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 anerkannt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.01.2010, Az.: 3 K 2002/09)
(WEL)
Der Urheber dieses Beitrages ist unser Partner anwalt.de. Dort finden Sie den Originalbeitrag sowie weitere interessante Themen.
- Arbeitsrecht
- EDV-Recht & IT/TK-Recht
- Gebrauchs- & Geschmacksmusterrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- & Gesellschaftsrecht
- Hochschul- & Prüfungsrecht
- Insolvenzrecht
- Internetrecht & Domainrecht
- Leasingrecht
- Markenrecht & Urheberrecht
- Produkthaftungsrecht
- Steuerrecht
- Vertragsrecht & Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Change Management
- Führungskompetenz
- Führungsstil
- Internet
- Kundenbindung
- Kundengewinnung
- Markenmanagement
- Mitarbeiterorientierung
- Mittelstand
- Motivation
- Onlinemarketing
- Personalbeschaffung
- Personalentwicklung
- Produktivität
- Selbstmanagement
- Unternehmensimage
- Verkaufsprozess
- Weiterbildung
- Werbung
- Zusammenarbeit
Als Premium-Mitglied haben Sie Zugriff auf das gesamte Management-Handbuch:
- über 100 praktische Lösungshilfen
- mehr als 1.000 Vorlagen zum Download:
Präsentationsvorlagen, Arbeitsvorlagen, Checklisten, Kalkulationstabellen - nur 57,-EUR pro Jahr
- Ermäßigung für Studierende