Liqiditätsplanung So schließen Sie Factoring-Verträge

26.02.2008 – Factoring ist eine gute Möglichkeit, Außenstände zu begrenzen und Kosten beim Forderungsmanagement einzusparen. Jedoch sollten Sie bei der Partnerwahl sorgfältig vorgehen, denn Ihr Factoring-Partner geht sowohl mit Ihren Kunden als auch mit Ihren Einnahmen um - da ist Vertrauen gut, ein genau geprüfter Factoring-Vertrag aber besser.

Aufwand einschätzen

Mit Factoring erreichen Sie es meist, Ihre Außenstände zu begrenzen und „faule Äpfel“ aus Ihrem Kundenstamm auszusortieren. Factoring lohnt sich deshalb vor allem, wenn Ihre Außenstände und/ oder die Verlustrisiken zu hoch sind. Wenn aber hauptsächlich Kostensenkung Ihr Ziel ist, müssen Sie wie bei jedem Outsourcing prüfen, welche Kosten Sie konkret einsparen - in der Regel liegen diese in den Bereichen IT und Personal - und welche zusätzlichen Kosten entstehen. Sprechen Sie mit den zur Auswahl stehenden Factoring-Gesellschaften, welche Schnittstellen geschaffen werden müssen, um den verbleibenden Aufwand abschätzen zu können.

Verträge frühzeitig prüfen

Lassen Sie sich von den zur Auswahl stehenden Factoring-Gesellschaften die Vertragsentwürfe zusenden. Dabei handelt es sich noch nicht um die konkret ausgehandelten Verträge, sondern um die Standardformulierungen und die übliche Struktur der Vereinbarungen. Darin sehen Sie häufig, wo die Problemfelder liegen. Haken Sie zum Beispiel nach, wenn Kosten nicht einzeln ausgewiesen oder schwammig definiert werden. Nicht selten werden auch so genannte Mindestgebühren verlangt, die Sie in umsatzschwachen Monaten teuer zu stehen kommen können. Für den Fall, dass sich Ihr Factoring-Partner trotz sorgfältiger Prüfung als Fehlgriff erweist, sollten Sie eine Kündigungsklausel in den Vertrag einbauen. Definieren Sie Fälle, in denen Sie Sonderkündigungsrechte haben, und versuchen Sie die Laufzeit auf zwei Jahre zu begrenzen.

Sicherheitsleistungen minimieren

Meist erhalten Sie die vollen Forderungsbeträge erst, wenn Ihre Kunden diese auch überwiesen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine sogenannte Sicherheitsleistung einbehalten, die bis zu 25 Prozent des Forderungsbetrages ausmachen kann. Vereinbaren Sie hier eine möglichst geringe Sicherheitsleistung, denn sie schmälert Ihre Liquidität und zwingt Sie unter Umständen, die fehlenden Einnahmen mit Bankkrediten zu überbrücken. Die meisten Factoringgesellschaften bieten an, einige Probeabrechnungen mit ausgewählten Kunden durchzuführen. Damit können Sie die Qualität der Anbieter prüfen und besser einschätzen, wie groß der Aufwand im eigenen Hause bleibt, etwa für die Prüfung der Abrechnungen und für Kommunikation.

Diese Kosten fallen bei Factoring an

  • Factoringgebühr: In der Regel übernimmt die Factoringgesellschaft nicht nur das Inkasso, sondern auch das gesamte Forderungsmanagement. Diese Full-Service-Vereinbarung kostet zwischen ein bis fünf Prozent der Forderungssumme.
  • Warenkreditversicherung: Hinzu kommen noch die Kosten für eine Warenkreditversicherung, mit der die Factoringgesellschaft das Risiko der Insolvenz eines Schuldners abdeckt. Sie kostet etwa 0,25 Prozent der Forderungssumme.
  • Liquiditätsbereitstellung: Dafür berechnet die Factoringgesellschaft in etwa den Jahreszinssatz eines Kontokorrentkredits.
  • Bonitätsprüfung: Häufig zu berücksichtigen sind die Kosten für eine einmalige Bonitätsprüfung von Kunden. Je höher die Anzahl Ihrer Kunden oder je häufiger Sie Neukunden haben, desto mehr fällt dieser Betrag ins Gewicht.

Weitere Informationen finden Sie hier: Wie es funktioniert - Factoring im Detail

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