AdresspflegeDamit aus Werbemails kein Spam wird

Unternehmen, die ihre Werbung per E-Mail versenden, sollten auf die rechtlichen Bestimmungen achten sowie fehlerhafte E-Mail-Adressen aus dem Verteiler löschen.

E-Mails haben sich als effektives und günstiges Instrument für das Direktmarketing etabliert. Das Handling ist einfach, die Verarbeitung schnell und die Kostenersparnis gegenüber klassischer Post groß. Leider ist das Rechtsbewusstsein hinsichtlich der Freigabe von E-Mail-Adressen nur unzureichend ausgeprägt.

Laut einer aktuellen Studie der artegic AG holt die Hälfte der Unternehmen die Zustimmung zum E-Mail-Versand nicht auf korrekte Weise ein oder weiß gar nicht, wie es um die Rechtslage beim werblichen E-Mail-Versand bestellt ist. Bert Ungerer, Redakteur bei iX, erläutert:

"Dabei empfiehlt es sich schon vor Beginn des Werbeversandes, mit dem sogenannten Double-Opt-in-Verfahren zu prüfen, ob der Adressat einverstanden ist, dass er auf dem Verteiler steht. Auch eine automatisierte Abbestellmöglichkeit per E-Mail ist wünschenswert."

Die Versandergebnisse sollten ebenso sorgfältig ausgewertet werden. Fehlerbenachrichtigungen (Bounces) wegen nicht zustellbarer Mails gehören nicht in den Papierkorb, sondern sollten analysiert werden. Schließlich ändern Anwender immer mal wieder ihre Adressen oder Freemail-Anbieter vergeben "gebrauchte" Adressen neu. Ist ein Empfänger dreimal nicht erreichbar, ist es ratsam, dessen Adresse aus der Datenbank zu entfernen.

Wer Werbemails nicht selbst verschicken will oder kann, findet über den Internetverband eco zertifizierte Dienstleister, die den Anforderungen an ein seriöses E-Mail-Marketing genügen. Eine Übersicht dieser Unternehmen gibt es in der aktuellen Ausagbe von iX - Magazin für professionelle Informationstechnik.

[Quelle: iX-Magazin; Bild: Martina Berg - Fotolia.com]

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