AlkoholmissbrauchEingreifen, aber nicht therapieren
Wann ist Alkohol erlaubt?
Missbräuchlicher Alkoholgenuss kann eigentlich nur dann möglich sein, wenn es entweder keine klaren Regeln gibt oder diese nicht durchgesetzt werden. Fahren Sie deshalb eine klare Linie, die Sie auch per Intranet und Aushang am Schwarzen Brett bekannt geben: Alkohol ist grundsätzlich nicht gestattet. Erfahrungsgemäß gibt es Ausnahmen bei Betriebsfeierlichkeiten oder das übliche Glas Sekt zum Geburtstagskuchen. Erstellen Sie eine Liste, was nicht erlaubt ist: Dazu gehören Bier, Weine und Branntweine.
Notieren Sie, was Ihnen auffällt
Naturgemäß reagieren alkoholgefährdete Mitarbeiter auf Vorhaltungen zunächst mit Ausflüchten oder sie leugnen das Problem völlig. Notieren Sie sich deshalb ganz konkret, was Ihnen am Mitarbeiter auffällt; zum Beispiel: "Riecht Morgens um 9 Uhr schon nach Alkohol", "Sitzt vormittags unausgeschlafen und apathisch am Arbeitsplatz" oder "Kommt aus der Mittagspause alkoholisiert zurück". Sollten Dritte diese Vorfälle ebenfalls beobachtet haben, notieren Sie dies ebenfalls, zusammen mit dem genauen Datum und der Uhrzeit.
Kuschelkurse bringen nichts
Wer alkoholgefährdete Menschen um sich hat, empfindet häufig Mitleid. Aber Kuschelkurse und übertriebenes Verständnis bringen fast nie etwas. Statt dessen fahren Sie eine klare Linie: "Was Sie privat machen, geht mich nichts an. Aber Ihr Verhalten schränkt Ihre Leistungsfähigkeit im Unternehmen ein und gefährdet den Betriebsfrieden."
Diese Aussagen belegen Sie mit Ihren Notizen. Viele Mitarbeiter fallen in diesem Moment "aus allen Wolken". Je nach Naturell reagieren manche eher mit Gegenoffensive ("Das stimmt alles nicht, Sie suchen nur nach Gründen, mich abzumahnen und dann zu entlassen") oder mit tiefer Niedergeschlagenheit. Lassen Sie sich in keinem Fall beeindrucken: "Das ist ein erster Warnschuss: Ich möchte in Zukunft, dass sich Ihr Verhalten ändert." Konkretisieren Sie dann diesen Satz in Bezug auf die notierten Vorkommnisse: "Sie sind ab jetzt pünktlich, ausgeschlafen, konzentriert, riechen nicht nach Alkohol ...".
Verdeutlichen Sie die weitere Vorgehensweise
Stellen Sie klar, wie es weiter geht: "Wenn ich keine weiteren Vorkommnisse bemerke, ist die Sache für mich erledigt." Dies ist der positive Ausblick und die Motivation für den Mitarbeiter, sich wirklich zu ändern. Der negative Ausblick zeigt die arbeitsrechtlichen Folgen: "Bei weiterem Fehlverhalten muss ich die Personalabteilung hinzuziehen, die Sie ermahnen, abmahnen und im schlimmsten Fall kündigen wird." Vereinbaren Sie einen Termin in einigen Monaten, in der das Thema dann noch einmal aufgenommen wird: "Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam dieses Thema vergessen können."
5 Tipps für den Umgang mit alkoholgefährdeten Mitarbeitern
- Wählen Sie Gesprächstermine in den Morgenstunden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Betroffene vielleicht noch nüchtern, merkt aber andererseits die Auswirkungen seines nächtlichen Alkoholkonsums.
- Bestehen Sie im Gespräch auf klaren Vereinbarungen, die Sie jederzeit prüfen können.
- Dem Mitarbeiter muss klar gemacht werden, dass es für Alkoholmissbrauch im Unternehmen keine Toleranz gibt.
- Wenn Sie Dritte einbinden möchten, suchen Sie neben der Personalabteilung auch den Kontakt zum Betriebsrat.
- Versuchen Sie auf keinen Fall, den Mitarbeiter selbst zu therapieren. Ihnen fehlt dafür die Ausbildung, und Sie müssen ausreichend Distanz wahren, um sich im Falle des Falles von dem Mitarbeiter trennen zu können.
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