ArbeitsbeginnNicht alle Vorgesetzten tolerieren Zuspätkommen

Pünktlichkeit ist der Deutschen Tugend. Das sollte auch für den Berufsalltag gelten. Doch manche Mitarbeiter nehmen das nicht so ernst und bekommen Ärger mit dem Chef.

Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick: Wie geht Ihr Arbeitgeber mit Verspätungen um?

  • Verspätungen sind kein Problem, wenn man
    kurz Bescheid gibt: 36 Prozent (907)
  • Vereinzelte Verspätungen werden geduldet,
    regelmäßige nicht: 44 Prozent (1.110)
  • Egal aus welchem Grund, und wie oft man sich verspätet,
    es gibt immer Ärger: 20 Prozent (491)

Die benachbarten Länder Österreich und Schweiz zeigen hier deutliche kulturelle Unterschiede auf. Gegenüber Verspätungen sind beide Länder liberaler eingestellt. In Österreich geben 46 Prozent der Befragten an, dass es kein Problem ist, zu spät zu kommen, wenn man kurz Bescheid gibt. Jedoch wissen immerhin 41 Prozent, dass ihr Arbeitgeber Verspätungen nur vereinzelt duldet. Wirklich Ärger fürchten in Österreich nur 13 Prozent der Teilnehmer.

In der Schweiz sieht jeder Dritte gar kein Problem beim Zuspätkommen. Über die Hälfte der Befragten sind zuversichtlich, dass es im Einzelfall kein Problem ist. Lediglich 16 Prozent der Schweizer Umfrageteilnehmer raten, pünktlich im Büro zu sein, da auch mit Begründung Verspätungen Ärger bei ihren Arbeitgebern hervorrufen. Marcus Riecke, Geschäftsführer Central Europe bei Monster Worldwide, sagt:

"Diverse Modelle wie Gleitzeit haben strikte Arbeitszeiten aufgelockert. Dennoch ist ständige Unpünktlichkeit nicht karrierefördernd, denn Arbeitgeber erwarten von ihren Mitarbeitern vor allem Zuverlässigkeit und zudem wirkt sie anderen Kollegen gegenüber unhöflich."

Urs Peter Janetz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, rät:

"Im Falle einer Verspätung sollte der Arbeitnehmer möglichst umgehend den Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzten informieren. Wer ohne eigenes Verschulden zu spät kommt, muss dann grundsätzlich keine Konsequenzen fürchten. Wer seine Verspätung allerdings verschuldet, muss mit Abmahnung oder im Wiederholungsfall auch mit Kündigung rechnen."

Ein Verschulden liege auch darin, dass man im 'üblichen' Morgen-Stau steckt, hier solle man entsprechend früher abfahren, meint Janetz. In jedem Fall dürfe der Arbeitgeber aber versäumte Arbeitszeit vom Entgelt des Mitarbeiters abziehen.

Über die Umfrage

2.778 Befragte in Deutschland, Österreich und der Schweiz stimmten bei der Umfrage ab. Das Karriereportal Monster führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf lokalen und globalen Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und Karriere durch. Diese Befragungen sind nicht repräsentativ, sondern spiegeln die Meinung der Nutzer von Monster wider.

[Quelle: Monster.de; Bild: Digitalpress - Fotolia.com]

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