ArbeitsrechtArbeitgeber darf bezahlte Raucherpausen streichen

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch aus betrieblicher Übung, auch wenn deren Raucherpausen bisher vom Arbeitgeber gebilligt und bezahlt wurden.

In manchen Unternehmen erlaubt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, den Arbeitsplatz jederzeit für eine Raucherpause zu verlassen. Der Arbeitgeber billigt und bezahlt das, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen. Er darf diese Praxis aber auch jederzeit unterbinden. Dies gilt selbst dann, wenn die Arbeitnehmer so über Jahre hinweg in den Genuss der bezahlten Pausen gekommen sind. Dadurch ist laut Landesarbeitsgericht Nürnberg kein Anspruch aus betrieblicher Übung auf Weitergewährung dieser Vorteile entstanden.

Urteil des LAG Nürnberg vom 05.08.2015

2 Sa 132/15

EzA-SD 2015, Nr. 20, 11

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